Auch in Deutschland bringt der Herbst regelmäßig Unwetter mit Starkregen, Sturm oder Hagelschauern mit sich. Entwurzelte Bäume fallen auf die Straße und Tiefgaragen stehen unter Wasser. Dabei werden auch viele Autos von Sturm und Hagel in Mitleidenschaft gezogen. Um nicht auf den Schäden sitzen zu bleiben, benötigen Autofahrer den entsprechenden Versicherungsschutz.
Haftpflichtversicherung bietet keinen Schutz
Wenn Sie die Schäden nach einem Unwetter durch die Versicherung regulieren möchten, dann benötigen Sie in jedem Fall eine Teilkaskoversicherung. Die Haftpflicht kommt für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug dabei generell nicht auf.
Die Teilkasko übernimmt unter anderem Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie auch Schäden nach Hagel, Überschwemmung, Brand oder Diebstahl. Entscheidend dabei ist jedoch, dass der Schaden unmittelbar durch das elementare Ereignis entstanden ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein umstürzender Baum das Auto beschädigt. Nicht abgedeckt sind dagegen Schäden, die entstehen, wenn Sie einem auf der Straße liegenden Baum ausweichen. In diesem Fall wird der Schaden ausschließlich durch die Vollkasko ersetzt. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Blitzes schreckhaft reagieren und so einen Unfall verursachen.
Was tun bei einem Schaden?
Kommt es aufgrund eines Unwetters zu einem Schaden, so müssen Sie diesen umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Nach einem größeren Unwetter richten die meisten Versicherungen spezielle Schadenszentren ein, um die Fahrzeuge der Geschädigten schnell begutachten zu können. In gewissen Fällen kann die Versicherung einen Nachweis darüber verlangen, dass Sie sich zum betreffenden Zeitpunkt im Unwettergebiet befunden haben. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch Hotelrechnungen oder Tankquittungen erbracht werden. Versicherte mit einer Vollkasko zögern oft einen Unwetterschaden zu melden, weil Sie befürchten in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Wird der Schaden über die Teilkasko reguliert, so ist die Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko hiervon nicht betroffen. Es kommt als nicht zu einer Erhöhung der Prämie.
Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen
Fahren Sie einen Neuwagen, so ist der Abschluss einer Vollkasko in jedem Falle sinnvoll. Jedoch kann sich diese auch bei älteren Fahrzeugen lohnen. Da die Schadenfreiheitsklasse bei der Teilkasko nicht berücksichtigt wird, ist der Abschluss einer Vollkasko in vielen Fällen sogar günstiger.