Eine Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die Sie oder Ihre Familienangehörigen unbeabsichtigt anderen Personen oder Gegenständen zufügen. Unwetterschäden am Eigentum anderer Personen sind nur insofern von Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt, wenn diese durch Sie oder Gegenstände, die Ihnen gehören, verursacht wurden.
Haftpflicht – eine der wichtigsten Versicherungen
Mit Ihrer Haftpflichtversicherung können Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Schäden sichern. Denn durch Unachtsamkeit ist schnell ein Schaden entstanden, der bezahlt und ersetzt werden will.
Schäden, die durch Unwetter verursacht werden, fallen normalerweise nicht in diese Rubrik. Wenn aber beispielsweise während eines Sturmes Teile Ihrer Gartenmöbel die Fenster des Nachbarhauses beschädigen, kann dies ein Fall für Ihre Haftpflicht sein. Oder Ihr Fahrrad wird durch den Wind umgerissen und eine unschöne Beule ziert nun das neue Auto vom Bekannten gegenüber: ein Fall für die HV.
Allerdings muss hier immer sehr genau nachgeforscht werden, denn die von Unwetter hervorgerufenen Schäden sind oftmals von mehreren Versicherern abgedeckt, weshalb zunächst die Zuständigkeit geklärt werden muss.
Sich vor finanziellen Katastrophen durch Unwetterschäden schützen
Die HV zahlt nur für Schäden an anderer Leute Eigentum. Wenn Sie sich und Ihr Hab und Gut vor Unwetterschäden schützen möchten, dann hilft nur eine Gebäudeversicherung mit Elementarschäden, durch die u.a. auch Hochwasser und Hagelschäden abgesichert sind.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt alle Schäden am Haus und allen fest damit verbundenen Gegenständen.
Wenn der Sturm die Fenster beschädigt und Regenwasser in die Wohnung dringt, dann ist die Hausratversicherung gefragt.
Wenn allerdings ein Schaden durch herumfliegende Äste oder Dachziegel an Ihrem Fahrzeug entsteht, dann haben Sie nur Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
Unwetter fallen unter die Rubrik Extremereignisse und sind relativ schwierig mit einem Rundumschutz zu belegen. Versicherungsgesellschaften haben deswegen eine Reihe von Sonderklauseln in den Verträgen, die sich mit solchen Ereignissen befassen. Deswegen ist ein Versicherungsvergleich angebracht, den Sie auf vielen Internetseiten kostenlos durchführen können.
Spezielle Versicherungen für Unwetter nötig
Die eigene Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Sie selber, Ihre Familie, Haustiere oder Ihnen gehörenden Gegenständen verursacht werden. Da Sie für kein Unwetter verantwortlich sind, sind auch dadurch verursachte Schäden nur sehr bedingt durch Ihre HV abgesichert, hier greifen anderen Versicherungen.
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