Thematik Autoversicherung – was unbedingt zu beachten ist

Eine Autoversicherung ist nicht nur durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern auch für den Halter mit zahlreichen Vorteilen behaftet. Schließlich springt die Versicherung im Schadensfall ein und bewahrt einen damit im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin. Im Portfolio von Versicherungsanbietern lassen sich die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung sowie die Insassenunfallversicherung und die Verkehrsrechtsschutzversicherung finden. Doch nicht für jeden ist jedes Angebot sinnvoll, so dass immer individuell Risiken, Nutzen und Kosten abgewogen werden müssen.

Haftpflichtschutz variiert

Beim Haftpflichtschutz werden lediglich die Schäden am Auto des Unfallgegners ersetzt, während eine Kaskoversicherung auch vor den Risiken am eigenen Fahrzeug schützt. Bei der Kaskoversicherung wird noch einmal in Vollkasko und Teilkasko unterschieden. Bei einem selbstverschuldeten Schaden am Fahrzeug springt nur die Vollkaskoversicherung ein, während die Teilkaskoversicherung Leistungen nur dann erbringt, wenn die Schäden am Fahrzeug nicht selbst verschuldet sind. Jeder Kfz-Halter hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung für eine Selbstbeteiligung zu entscheiden. Ein großer Vorteil dabei ist, dass so die Versicherungsprämie erheblich sinkt.

Kosten in Zusammenhang mit vielen Faktoren

Die Kosten für eine Autoversicherung hängen von zahlreichen Faktoren, wie dem Fahrzeugtyp, dem Abstellplatz, dem Alter des Versicherungsnehmers, Anzahl und Alter weiterer Fahrer sowie der jährlichen Kilometerleistung, ab. Sofern sich einer dieser Parameter ändert, muss dies vom Versicherungsnehmer der Versicherung mitgeteilt werden. Unfallfreies Fahren wird bei jeder Autoversicherung belohnt. Denn je länger ein Fahrer unfallfrei fährt, umso höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Und dieser schmälert die Kosten für die Autoversicherung. Sollte es allerdings zu einem Unfall kommen, wird man in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss somit eine höhere Versicherungsprämie bezahlen.

Deckungssumme nicht vernachlässigen

Wenn man eine Autoversicherung abschließt, sollte man auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Denn die Versicherung erstattet nur bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für selbst verschuldete Unfallschäden. Sollten diese Kosten die Versicherungssumme übersteigen, muss die Differenz durch den Halter aus eigener Kasse bezahlt werden. Laut gesetzlicher Mindestdeckung werden in der Autoversicherung Personenschäden mit 2,5 Millionen Euro pro Person und Sachschäden bis zu 1,12 Millionen Euro abgedeckt.

Jahreslaufzeit berücksichtigen

Die Kfz-Versicherung gilt im Regelfall immer für ein Jahr. Um zu einem anderen Anbieter wechseln zu können, muss der bestehende Versicherungsvertrag am Ende des Jahres gekündigt werden. Als letztmöglicher Stichtag für die ordentliche Kündigung gilt der 30. November. Bei der außerordentlichen Kündigung muss nicht bis zum Jahresende gewartet werden. Allerdings müssen in diesem Fall triftige Gründe für die Kündigung vorliegen.