Wann kann ich die Autoversicherung wechseln?

Wer ein Auto fährt, muss für dieses eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Optional kann man sich auch für eine zusätzliche Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung entscheiden. Die einzelnen Tarife können von Anbieter zu Anbieter sehr stark variieren. Ein vorheriger Vergleich lohnt sich also. Zudem gibt es die Möglichkeit, seine Autoversicherung zu wechseln. Wir zeigen, wann und wie das möglich ist.

 

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei Kfz-Versicherungen?

Bei einer Autoversicherung wird in eine ordentliche Kündigung und in ein Sonderkündigungsrecht unterschieden. Auch innerhalb dieser beiden Bereiche variieren die Kündigungsfristen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und sollte folgende Daten umfassen:

  • Versicherungsnummer
  • Kfz-Kennzeichen
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrzeugmarke

Wer die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet, kann im Ernstfall beweisen, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist.

Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung der Autoversicherung kann immer zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. In den meisten Fällen läuft dieser Zeitraum zum 31. Dezember aus. Weil die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, ist der 30. November der Stichtag, um seine Versicherung zu kündigen. Wann das Versicherungsjahr endet, kann man seinem Versicherungsschein entnehmen. Wichtig: Als Kfz-Halter muss man mindestens ein Jahr bei seinem Versicherer bleiben. Erst danach greift das Kündigungsrecht. Ansonsten kann der Versicherer den Vertrag nach einem teureren Tarif abrechnen.

Das Sonderkündigungsrecht

Bei einer Beitragserhöhung wird dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dieses greift auch dann, wenn sich die Vertragsbedingungen, die Regional- oder Typenklassen seitens der Versicherung ändern. Nach der Mitteilung durch die Versicherung hat der Versicherte ein einmonatiges Sonderrecht zur Kündigung seiner Autoversicherung. Eine weitere Möglichkeit der Sonderkündigung besteht im Schadensfall, wobei es keine Rolle spielt, ob der Versicherer den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt nach Bearbeitungsschluss des Schadens. Keinerlei Kündigungsfristen müssen bei einer Neuanschaffung eingehalten werden. Wer sein Fahrzeug wechselt oder ein Fahrzeug erstmals zulässt, kann ohne Einhaltung etwaiger Fristen seine Kfz-Versicherung wechseln. Bei einer Sonderkündigung wird der Versicherungsbetrag anteilig vom Versicherer erstattet.

Übersicht zu Wechselmöglichkeiten in der Autoversicherung:
http://www.autoversicherung-berechnung.de/wechsel.php
Übersichtliche Seite mit Vergleichsrechner und Informationen zur Autoversicherung:
http://www.vergleichkfzversicherung.eu/
Eine Sammlung der gültigen Gesetze zur KFZ Versicherung:
http://www.verivox.de/ratgeber/gesetzestexte-fuer-die-kfz-versicherung-78243.aspx

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