Die meisten Autoversicherungen werden von Jahr zu Jahr automatisch verlängert, laufen allerdings in der Regel eigentlich zum 31.12. eines jeden Jahres ab. Da es aktuell bis zum nächsten Jahresende noch rund neun Monate hin sind, sollte man auch über Sonderkündigungsrechte Bescheid wissen, die es auch bei der Autoversicherung gibt. Im Frühjahr interessieren sich erfahrungsgemäß besonders viele Verbraucher für ein neues Auto, sei es in Form eines gebrauchten Fahrzeuges oder eines Neuwagens. Wer sein bisheriges Fahrzeug dann zum Beispiel gegen einen Neuwagen „eintauscht“, der muss seine bisherige Autoversicherung keineswegs bis zum Jahresende weiterführen lassen.
Für die meisten Verbraucher interessant
Denn im Fall des Fahrzeugwechsels gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte kann also die Autoversicherung sofort und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn das zu versichernde Auto wechselt. Das gleiche Sonderkündigungsrecht gibt es auch, wenn das bisher genutzte Fahrzeug stillgelegt wird und kein anderes Auto mehr genutzt wird. Neben dem Fahrzeugwechsel und der Stilllegung des Fahrzeuges gibt es aber noch weitere Gründe, die zu einer Sonderkündigung der Autoversicherung berechtigen.
Weitere Gründe für die außerordentliche Kündigung der Autoversicherung
Ein weiterer Grund für die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes ist ein Schadensfall, den der Versicherte der Versicherung gemeldet hat. Wer also zum Beispiel einen Unfall verursacht hat und deshalb seine Kfz-Haftpflichtversicherung nutzen muss, hat im Folgenden ein Sonderkündigungsrecht. Bis einen Monat nach dem Abschluss des Schadensfalls durch den Versicherer kann die Kündigung erfolgen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Versicherte mit der Art der Schadensregulierung zufrieden war oder nicht. Ein weiterer Grund, der zu Recht auf eine Sonderkündigung der Autoversicherung führt, ist dann gegeben, wenn der Versicherer eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages plant. Allerdings kommt es darauf an, wie hoch die Erhöhung ist und aus welchem Grund diese erfolgt. Falls das Sonderkündigungsrecht aufgrund der angekündigten Prämienerhöhung besteht, muss die Kündigung spätestens 30 Tage nachdem der Versicherte von der geplanten Erhöhung erfahren hat erfolgen. Weitere Informationen zur Autoversicherung finden Sie bei FinanceScout24.