Ratgeber zur Autoversicherung – Worauf muss man achten?

Es gibt verschiedene Arten von Autoversicherungen. Zum einen gibt es die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung für Fremdschäden. Dann ist da noch die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Daneben gibt es noch die Insassenunfallversicherung. Eine Auto-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. In den grundlegenden Vertragsbestimmungen gleichen sich die Angebote, da der Mindestumfang ebenfalls gesetzlich geregelt ist. Beim Vergleich der Angebote sollte jedoch die Mindestversicherungssumme beachtet werden. Gesetzlich festgelegt sind 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und eine Million Euro bei Sachschäden. Solche Verträge sollte man jedoch nicht abschließen, da diese Mindestversicherungssummen unzureichend sein könnten. Es sollte immer die höchstmögliche Deckung von derzeit 100 Millionen Euro gewählt werden.

Vollkasko oder Teilkasko?

Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherungen. Zum einen gibt es die Teilkaskoversicherung, die für unverschuldete Schäden am eigenen Auto aufkommt. Hier wären Blitzschlag, Brand, Glasbruch oder auch Diebstahl zu nennen. Zum anderen gibt es dann noch die KFZ-Vollkaskoversicherung. Diese übernimmt auch die Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen, sowie Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Diese Frage stellt sich ebenfalls oft beim Abschluß einer Autoversicherung. Pauschal lässt sich das nicht beantworten. In erster Linie hängt die Entscheidung vom Fahrzeugwert und dem Schadenfreiheitsrabatt ab. Je höher diese Werte sind, desto eher lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Die häufig kursierende „Weisheit“, man solle Autos bis zu einem Alter von 4 Jahren in Vollkasko versichern und danach in Teilkasko, stimmt in dieser Pauschalierung sicherlich nicht.

Insassenunfallversicherung

Diese Versicherung wird gemeinhin als unnötig angesehen, da die Insassen sowieso durch die Auto-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt werden. Die meisten Autoversicherer Rabatte an, die an Bedingungen geknüpft sind. So kann es reduzierte Tarife für bestimmte Personengruppen oder bestimmte Verhaltensweisen geben. So gibt es beispielsweise Vergünstigungen für Wenigfahrer, für Frauen oder für Alleinnutzer. Ebenfalls kann es Rabatte für Fahrzeuge geben, die in Garagen abgestellt werden. Hier sollte man jedoch äußerst vorsichtig sein, insbesondere bei Rabatten, die verhaltensabhängig sind. Ist man sich nicht wirklich sicher, ob man diese auch einhalten kann, sollte man die Finger davon lassen. Man sollte sich in jedem Fall auch informieren, was passiert, wenn die Rabattvorschrift nicht eingehalten wird. Grundsätzlich sollte man eher keine Rabatte in Anspruch nehmen, die nicht objektiv messbar sind.