Im Allgemeinen beträgt die Laufzeit in der KFZ Versicherung ein Kalenderjahr – vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Die Kündigungsfrist muss daher bis zum 30. November beim bisherigen Versicherungsunternehmen vorliegen, um zu einer anderen kostengünstigeren Auto-Versicherung wechseln zu können. Die Frist nicht ordnungsgemäß eingehalten, so verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils wieder um ein ganzes Jahr.
Veränderungen und Beitragserhöhungen in der KFZ Versicherung müssen nicht einfach akzeptiert werden
Autoversicherungen werden im Allgemeinen nicht einfach einmal geradeso gekündigt oder gewechselt, dahinter verbirgt sich auch selten nur ein Leistungsmanko oder ein Servicedefizit, aber in der Regel immer eine Beitragserhöhung, die der Versicherte nicht länger in Kauf nehmen möchte. Mit der jährlich anstehenden Beitragserhöhung in der KFZ Versicherung wird ein Wechsel für den Autofahrer interessant und oft erforderlich. Teilweise kann der PKW Besitzer jährlich mehr wie 400 Euro einsparen, die er für Reifen, Inspektionen oder andere Dinge nutzen kann. Versicherungstarife zu vergleichen ist kein Luxus, sondern eher die reale Chance nicht mehr für den vollkommenen Versicherungsschutz zu bezahlen, wie notwendig ist.
Mit dem rechtzeitigen Sonderkündigungsrecht ist ein Versicherungswechsel unproblematisch
Mit der Kündigung zum 30. November können Autofahrer unkompliziert von der bisherigen Versicherung zu einer neuen wechseln, ohne dabei einen Fahrzeugwechsel vornehmen u müssen. Sonderkündigungsrechte werden dem Versicherungsnehmer bei der Autoversicherung eingeräumt, sobald sich die Prämienbeiträge erhöhen. Meistens erfolgt die Beitragserhöhung zum 01. Januar eines jeden Jahres mit der Neueinteilung von Regionalstufen und Typenklassen, die der GDV jährlich veröffentlicht. Durch die Umstrukturierung der Regional- und Typenklassen erhöhen sich oftmals automatisch auch die Beitragssätze, obwohl es sich um das gleiche Auto handelt.
Die Kündigung außerhalb einer Beitragserhöhung
Ohne Beitragserhöhung kann ein Versicherungswechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Zum einen bei einem Fahrzeugwechsel – hier bleibt es dem Versicherungsnehmer frei überlassen einen Versicherungsanbieter zu wählen. Und des Weiteren besteht auch bei einem Schadensfall in der Autoversicherung die Möglichkeit das Versicherungsunternehmen zu wechseln, ohne dabei langfristige Kündigungsfristen einhalten zu müssen.
Fazit: Die jährlichen Beitragssätze bei der eignen KFZ Versicherung mit denen von anderen Versicherer mit einem autoversicherungsrechner zu vergleichen, ist keine Zeitverschwendung denn innerhalb von 12 Monaten kann sich der Beitragssatz in die eine oder andere Richtung positiv oder negativ entwickeln.