Wie alle angestellten Arbeitnehmer müssen auch Selbstständige Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein. Allerdings müssen Selbstständige Ihre Beiträge insgesamt selbst erbringen. Einzige Ausnahme hierfür sind alle diejenigen freiberuflich Selbstständigen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind. Für diese übernimmt im Normalfall die Künstlersozialkasse die ansonsten auf einen Arbeitgeber entfallenden Anteile, also ca. die Hälfte der Beiträge.
Arbeitgeber möchten sparen
Den Umstand jedoch, dass Selbstständige Ihre Versicherungsbeiträge selbst bezahlen müssen, machen sich manche Arbeitgeber in illegaler Weise zu Nutze. Sie stellen – zum Beispiel in der Baubranche – so genannte Subunternehmer ein. Subunternehmer sind eigentlich Selbstständige, die Ihre Arbeitsleistung zeitweise einem bestimmten Arbeitgeber zur Verfügung stellen, um seine eigene Crew zu verstärken oder Arbeiten zu übernehmen, die diese nicht verrichten können. So kann zum Beispiel ein Elektriker die Elektroleitungen an einem Bau verlegen – unter dem Aspekt, dass er ein Selbstständiger ist und für diesen Dienst bei der, den Bau leitenden Firma beschäftigt wird. Diese übernimmt jedoch keinerlei Arbeitgeberfunktion, bestimmt also weder über die Arbeitszeit noch die Arbeitsweise des Elektrikers.
Dies ist möglich und legal, solange der Elektriker dadurch nicht zum Scheinselbstständigen wird. Denn manche Firmen stellen den Selbstständigen theoretisch fest an, indem dieser ausschließlich für diesen Arbeitgeber Arbeiten übernimmt. Die Arbeit gebende Firma möchte damit lediglich den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen sparen, die ein Selbstständiger ja selbst abführt. Wenn der Selbstständige jedoch in den Verträgen über einen längeren Zeitraum an diesen einen Arbeitgeber gebunden wird, liegt eine so genannte Scheinselbstständigkeit vor. Diese ist gesetzlich untersagt.
Um der Gefahr einer möglichen Scheinselbständigkeit zu entgehen, und somit etwaige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, können Sie über unterschiedliche Internetportale seriöse Jobangebote in Berlin und vielen anderen Städten finden.
Worin liegt der Unterschied?
Der Unterschied zwischen einem tatsächlichen Selbstständigen und einem Scheinselbstständigen, beruht darauf, für verschiedene Arbeitgeber tätig werden zu dürfen. Arbeitet der Elektriker für Firma x und auch zeitgleich oder danach für die Firma y, und verrichtet hier wie dort seine Tätigkeit und zwar ohne direkte Arbeitsanweisung (Arbeitgeber- / Arbeitnehmerverhältnis) der Auftrag gebenden Firma, so ist er kein Scheinselbstständiger. Ein Selbstständiger ist auch nicht an die Arbeitszeiten der Arbeit gebenden Firma gebunden, sondern frei in seiner Zeiteinteilung sowie in seiner Arbeitsweise.
Prüfen Sie einmal selbst ein paar Jobangebote in Berlin, Hamburg, München oder sonst einer Großstadt auf diese Situation hin. Und tappen Sie keinesfalls in die Falle der Scheinselbstständigkeit.