Wer einen längeren Aufenthalt in einem fremden Land plant, sollte sich rechtzeitig über den passenden Versicherungsschutz informieren. Je nachdem, wie der Auslandsaufenthalt aussehen soll, sind unterschiedliche Versicherungspakete sinnvoll.
Die Auslandskrankenversicherung
So manche gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch im Ausland anfallende Kosten – deckt aber meist nicht alle Risiken ab. Deshalb ist es für Au-Pairs wichtig, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Gerade, wenn sich der Auslandsaufenthalt über mehrere Monate erstreckt, sollten etwaige Risiken vermieden werden. So müssen Au-Pairs nicht selbst für kostspielige Medikamente oder Behandlungen aufkommen.
Bei der Wahl der richtigen Auslandskrankenversicherung sollten Au-Pairs darauf achten, einen umfangreichen Schutz zu wählen, denn hier gibt es viele unterschiedliche Modelle. Beispielsweise die Homepage der Bernhard Reise informiert über verschiedene Arten der Reiseversicherungen für Au-Pairs und stellt in einem ausführlichen Schema dar, welche Leistungen in den jeweiligen Paketen enthalten sind. Wer sich unsicher ist, welche Leistungen er tatsächlich braucht oder welche Versicherung für ihn die richtige ist, kann sich direkt an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden und sich persönlich beraten lassen.
Brauchen Au-Pairs eine Reisegepäckversicherung?
Wer seinen Laptop, teuren Schmuck oder andere Wertgegenstände mitnehmen möchte, kann eine Reisegepäckversicherung abschließen. Sollte der Koffer unterwegs verloren gehen, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Doch nicht jede Reisegepäckversicherung ist für längere Auslandsaufenthalte ausgelegt und gilt mehrere Monate. Für Au-Pairs bieten sich die Modelle an, die sich auf den Tag der Hin- und Rückreise beschränken und nicht auf eine bestimmte Reisedauer begrenzt sind.
Unfallversicherungen
Je nach Art des Aufenthalts kann es sinnvoll sein, eine Unfallversicherung abzuschließen. Wer in seiner Freizeit gerne extreme Sportarten betreibt oder abenteuerliche Ausflüge plant, kann darüber nachdenken, eine Unfallversicherung abzuschließen. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für Krankenhausaufenthalte nicht von der Unfallversicherung, sondern von der Auslandskrankenversicherung getragen werden. Die Unfallversicherung kommt allerdings für die Folgekosten von Unfällen auf, etwa für irreparable körperliche Schäden. Auch die Rettungskosten werden von dieser Versicherung übernommen. Ob eine derartige Versicherung notwendig ist, muss je nach Einzelfall entschieden werden.