Die Schweiz ist nach wie vor eines der beliebtesten Auswanderungsziele weltweit. Wer eine Arbeit in unserem Nachbarland gefunden hat oder vielleicht der Liebe wegen umziehen möchte, sollte sich vorher über einige wesentliche Dinge informieren. Die Krankenversicherung und die Wahl der richtigen Krankenkasse spielen dabei eine wesentliche Rolle, denn in der Schweiz herrscht eine obligatorische Krankenversicherungspflicht.
Grundversicherung
Ausländer, die in die Schweiz umziehen wollen, haben drei Monate Zeit, sich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl zu versichern. Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht für alle in der Schweiz lebenden Personen eine strikte Versicherungspflicht vor. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, eine obligatorische Grundversorgung anzubieten, um eine flächendeckende medizinische Grundversorgung im Land zu gewährleisten. Die Grundversicherung deckt dabei alle wichtigen Leistungen ab, die im Krankheitsfall auftreten können. Allerdings werden Zahnarztleistungen durch die Grundversorgung nicht abgedeckt. Diese können über eine Zusatzversicherung freiwillig bei der jeweiligen Krankenkasse versichert werden (Franchise).
Gesetzliche Versicherungspflicht
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung und betrifft alle Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten. Das gilt auch für Personen, die weniger als drei Monate im Land arbeiten wollen. Die Versicherungspflicht gilt auch für Menschen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die in der Schweiz arbeiten, ohne gleichzeitig auch dort zu wohnen. Einzig sogenannte Grenzgänger, die also nur zum Arbeiten über die Grenze kommen, aber im Nachbarland wohnen bleiben, haben die Wahl, ob sie sich an ihrem Arbeits- oder an ihrem Wohnort versichern wollen.
Die Auswahl innerhalb der zugelassenen Krankenkassen ist für die Versicherungsnehmer frei. Die Grundversicherungspflicht wird von den kommunalen bzw. kantonalen Stellen überwacht. Der Nachweis gegenüber den Stellen erfolgt in Form einer Kopie der Versicherungspolice oder der Versichertenkarte.
Von der Versicherungspflicht gibt es nur einige wenige und recht rigide gehandhabte Ausnahmen. Von der Pflicht befreit sind Rentner, die Rentenleistungen ausschließlich aus einem EU/EFTA-Staat beziehen; Schweizer Erwerbstätige, die in einem EU-/EFTA-Staat arbeiten; Forschende und Studierende, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten und über eine gleichwertige Krankenversicherung verfügen; sowie Personal von Botschaften, Konsulaten und internationalen Organisationen.
Gleiche Leistung – unterschiedliche Prämien
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Wichtigstes Unterscheidungskriterium zwischen den Kassen ist die monatliche Versicherungsprämie, die Sie in einem Angebot unter krankenkasse.ch miteinander vergleichen können. Die Krankenkassenbeiträge werden von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen u.a. der Wohnort des Versicherten; der Anbieter der Krankenversicherung; das Alter des Versicherten; die gewählte Franchise (zusätzlich versicherte Leistungen) und ggf. das gewählte Versicherungsmodell. Daher ist es sinnvoll, vor Abschluss der Versicherung verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen.