Das Ziel bei Zwangsversteigerungen ist es als Meistbietender den Zuschlag für ein Objekt zu erhalten. Dazu wird einiges Wissen benötigt und Erfahrungen in der Praxis sind erforderlich, dass ist entscheidend für den Erfolg. Zum Erfolg gehören Geld, Wissen und ein gutes Händchen Natürlich ist es auch ein Kick, in wenigen Minuten zu erleben wie Eigenheime die Besitzer wechseln.
Wie kommt eine Zwangsversteigerung zustande?
Eine Zwangsversteigerung wird immer auf Antrag eines Gläubigers vom Vollstreckungsgericht angeordnet. Von Amtswegen findet keine Zwangsversteigerung statt.
Wird ein Antrag eingereicht prüft das Vollstreckungsgericht die Voraussetzungen zur Zwangsversteigerung und es erfolgt ein Beschluss zur Zwangsversteigerung.
Mit diesem Beschluss wird das Grundstück, zugunsten des Gläubigers beschlagnahmt.
Der Schuldner besitzt die Möglichkeit die Anordnung des Vollstreckungsgerichts schriftlich zu widersprechen. Gleichzeitig kann ein Einstellungsantrag gestellt werden. Das Ziel ist, dass Verfahren für mindestens 6 Monate einstweilig einzustellen und somit die Versteigerung zu vermeiden. Über den Einstellungsantrag entscheidet der Rechtspfleger.
Bleibt es bei der Anordnung so legt dann das Vollstreckungsgericht den Grundstückswert fest. Das geschieht über einen Sachverständigen, der dann das Grundstück und die Bebauung bewertet. In dem Verfahren der Wertermittlung sind ebenfalls Gläubiger und Schuldner beteiligt.
Der Termin zur Zwangsversteigerung
Das Gericht legt dann den Termin zur Zwangsversteigerung fest und dieser muss mindestens 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden.
Dieser Termin ist im Amtsblatt des Gerichts, an Aushängen und Tageszeitungen zu sehen.
Am Tag der Zwangsversteigerung erfolgt dann der Aufruf zur Sache. Hier müssen alle Beteiligten anwesend sein.
Danach beginnt die Bietstunde
Jetzt können Interessenten ihre Angebote abgeben und das geschieht mindestens 30 Minuten oder bis kein Angebot mehr eingeht. Alle Angebote müssen mündlich und in EURO geäußert werden. Die Identität der Bieter wird durch Personalausweis oder Reisepass geprüft. Als Sicherheitsnachweis kommen Bargeld, Schecks oder Bürgschaften in Frage. Es kommt zur Zuschlagserteilung, wenn mindestens 70 % des Verkehrswertes geboten wird. Danach wechselt das Grundstück seinen Besitzer. Erfahren Sie mehr zum Mahnbescheid online.