Treppen Handläufe

Der Handlauf ist eine vorrangige Hilfsmaßnahme auf Geländern, die dazu dient dass man die Treppe leichter überwindet und so die eigentliche Schutzmaßnahme, das Geländer unterstützt. So werden Stürze von Treppen vermieden, da solche aus derartigen Höhen meist zu schrecklichen Verletzungen führen können.

Die Eigenschaften

Ein Handlauf kann aus mannigfaltigen Materialien bestehen, wobei solche die optisch zur Treppe passen bevorzugt worden. Der Staat schreibt gesetzlich einen Handlauf vor, welcher bestimmte Attribute erfüllen muss. Dazu gehören die Faktoren, dass diese möglichst rund sein müssen und einen Mindestdurchmesser von 35-40 Zentimetern haben müssen. Ferner sollte die Läufe möglichst durchgängig verlaufen und so von der ersten Treppenstufe bis zur allerletzten verlaufen. Handläufe finden vorrangig also bei Treppen und ihren Äquivalenten Verwendung.

Vorschriften

Tatsächlich ist es so dass Handläufe gesetzlich vorgeschrieben sind ( Infos hier im Mietrecht Forum ) – wobei Ort, Anzahl und tatsächliches vorhanden sein von der eigentlichen Treppe abhängt. Dabei sind Parameter wie Treppenstufen, die Steigung, die Breite sowie der eigentliche Verwendungszweck der Treppe wichtig. In der Bundesrepublik gilt ein allgemeiner Paragraph der über die Landesbauordnung vertrieben wird. Ausnahmen und Besonderheiten benötigen eine entsprechende spezielle Verordnung oder eine Genehmigung – obgleich es einige Ausnahmen gibt. So etwa die beidseitigen Handläufe bei öffentlichen Treppen. Solche sind in Stadtparks, Tiergärten, Einkaufshäusern, Hotels, Krankenhäusern und anderen Orten zu finden. Die Handläufe dienen auch hier dennoch erstmalig der Bequemlichkeit und dem Schutz.

Foto: Matthias Geipel – Fotolia.com