So funktioniert die Kfz-Zulassung

Wer sein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden lassen möchte oder eine Erstzulassung benötigt, braucht dafür einen Termin bei der zuständigen Meldestelle am Hauptwohnsitz. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind und unter welchen Voraussetzungen eine Online-Zulassung möglich ist, erklären wir in diesem Ratgeber.

Die Kfz-Zulassung muss bei der Meldestelle am Hauptwohnsitz erfolgen

Egal, ob Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung – wer innerhalb Deutschlands ein Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden möchte, muss sich an die Kfz-Zulassungsstelle am gemeldeten Hauptwohnsitz wenden und dort einen Termin vereinbaren.

Hinweis: Bevor Sie Ihr einen Termin für die Kfz-Zulassung vereinbaren, sollten Sie sich bereits um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern. Die Kfz-Haftpflicht muss in Deutschland jeder Fahrzeughalter für sein Kraftfahrzeug abschließen. Teil- oder Vollkasko sind zwar freiwillig, lohnen sich jedoch in den meisten Fällen.

Eine internetbasierte Kfz-Zulassung ist bei einigen Meldestellen möglich

Grundsätzlich können Autos seit 2019 auch komplett online an- oder umgemeldet werden. Wichtig ist, dass die Meldestelle am Hauptwohnsitz die i-Kfz-Zulassung anbietet. Zudem sind müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Personalausweis muss über die neue eID-Onlinefunktion verfügen und muss für diese freigeschaltet sein
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief müssen verdeckte Sicherheitscodes aufweisen
  • Die Bezahlung kann per EC- oder Kreditkarte erfolgen

Hinweis: Eine Online-Zulassung ist bislang ausschließlich für allgemeine Kennzeichen möglich. Für alle anderen Nummernschilder, wie etwa Saisonkennzeichen und sogenannte E-Kennzeichen, gilt dies nicht.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Zulassung

Immer vorgelegt werden müssen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (= Fahrzeugbrief) für das Auto
  • Für den automatischen Einzug der Kfz-Steuer muss eine Einzugsermächtigung eingereicht werden – das sogenannte SEPA-Mandat

Unterlagen, die bei Neuwagen zusätzlich erforderlich sind:

  • Die COC-Bescheinigung (Diese gibt an, dass das Fahrzeug über eine Typengenehmigung für die EU verfügt und somit die innerhalb der EU geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt. Nur dann kann ein Fahrzeug innerhalb der EU eine Zulassungsbescheinigung erhalten.)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (= Fahrzeugschein) wird bei der Erstzulassung von Neuwagen von der zuständigen Zulassungsbehörde erstellt

Dokumente, die für Gebrauchtwagen oder stillgelegte Kraftfahrzeuge relevant sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (= Fahrzeugschein)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (kurz: HU)
  • In aller Regel werden auch die alten Kennzeichen verlangt

Hinweis: Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsmäßigen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Mögliche Kfz-Zulassungsformen in Deutschland

Je nach Fahrzeug und Verwendungszweck, werden verschiedene Kennzeichen vergeben. Welche das sind und was dabei gilt, zeigt unsere Liste.

Art des Kennzeichens Beschreibung
Reguläres Kennzeichen ●     Erlaubt den uneingeschränkten Betrieb eines Kraftfahrzeuges
Kurzzeitkennzeichen ●     Ist maximal für die Dauer von 5 Tagen gültig und nur für Überführungs- und Zulassungsfahrten zulässig
Saisonkennzeichen ●     Kraftfahrzeuge mit einem solchen Kennzeichen dürfen nur innerhalb eines festgelegten Zeitraumes gefahren werden
H-Kennzeichen ●     Gilt für historische Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind
E-Kennzeichen ●     Für elektrisch betriebene Pkw und Plug-in-Hybride

●     Dürfen in manchen Städten kostenlos parken

Wechselkennzeichen ●     Wenn unter Umständen die Zulassung zweier Kfz über ein Kennzeichen erlaubt ist

●     Die Fahrzeuge dürfen dabei nicht gleichzeitig betrieben werden

Ausfuhrkennzeichen ●     Nur für Autos, die aus Deutschland ausgeführt werden
Grünes Kennzeichen ●     Für Kraftfahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft sowie Krankenwagen

 

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