Rürup und Riester – Verschiedene Rentenformen im Überblick

Um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten, sollten Sie in jedem Falle zusätzlich privat vorsorgen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf Dauer hierfür nicht ausreichen. Um die Bürger zu ermutigen privat vorzusorgen hat die Bundesregierung mit der Riester- bzw. der Basisrente zwei staatlich geförderte Formen der privaten Altersvorsorge geschaffen.

Staatliche Zulagen bei der Riester Rente

Die Riester-Rente wurde zum 01.01.2002 eingeführt und nach dem Namen des damaligen Arbeitsministers Walter Riester benannt. Abgeschlossen werden kann diese von allen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen. Zudem haben auch Beamte, Soldaten, freiwillig gesetzlich versicherte Personen sowie geringfügig Beschäftigte und arbeitslose Personen einen Anspruch auf die staatliche Förderung. Die maximale Höhe der Förderung liegt bei 154 Euro jährlich. Zudem erhalten Sie pro Kind einen Betrag von 185 Euro und für nach 2008 geborene Kinder jeweils 300 Euro. Um die maximale Förderung zu erhalten, ist es erforderlich, mindestens 4 Prozent des jährlichen Bruttogehalts in die Riester-Rente einzubezahlen. Sie können die Riester-Rente sowohl als normale Rentenversicherung wie auch als Banksparplan, fondsgebundene Riester-Rente oder seit neuestem auch als Wohn-Riester abschließen.

Die Basisrente für Selbstständige oder Besserverdiener

Die 2005 eingeführt Basisrente wurde in erster Linie als private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler eingeführt, welche nicht in den Genuss einer Riester-Förderung kommen können. Zudem kann sich die Basisrente auch für Arbeiter und Angestellte mit hohem Einkommen und einer entsprechend hohen steuerlichen Belastung lohnen. Bei der Basisrente erfolgt die staatliche Förderung nicht durch eine Zulage, sondern aufgrund möglicher steuerlicher Entlastungen. Pro Jahr können Alleinstehende Personen maximal 20.000 Euro an Beiträgen steuerlich geltend machen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass nur ein bestimmter Prozentsatz angerechnet werden kann. Nach der Einführung waren dies zunächst 60 Prozent und erhöht sich jährlich um 2 Prozent. Bei der Basisrente stehen Ihnen ebenfalls verschiedene Formen zur Verfügung. Eine private Altersvorsorge ist für alle Personen dringend zu empfehlen. Um die passende Variante zu finden, ist eine eingehende Beratung dringend zu empfehlen. Eine besonders umfassende und unabhängige Beratung erhalten Sie beispielsweise bei der Rentenversicherung Beratung München. Eine spätere Änderung oder Kündigung der privaten Altersvorsorge ist zumeist mit finanziellen Verlusten verbunden.

IMG: 2010 Volker Witt