Rost am Fahrgestell – Fall für die Versicherung?

Rost am Auto ist immer ärgerlich. Und an tragenden Teilen am Fahrzeug kann er sogar richtig gefährlich werden. Rosten die Fahrgestelle, gefährdet das nicht nur den Wiedererwerb der TÜV-Plakette, sondern auch Ihr Leben. Aber was kann man dagegen tun und zahlt die Versicherung für solche Schäden? Früher war Rost am Auto ein ganz normales Ärgernis, aber dank neuer Technologien sind Autos heute viel haltbarer als noch vor 20 oder 30 Jahren.



Der Vorteil von modernen Fahrzeugen

Man denke nur an vollverzinkte Bleche oder Hohlraumkonservierungen. Durch diese und andere Maßnahmen bleiben Autos meistens lange Zeit rostfrei. Die Hersteller sind von der Qualität ihrer Autos so überzeugt, dass sie bis zu 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung geben. Also alles in Ordnung? Leider nein, selbst bei Premiumherstellern kommt es immer wieder mal vor, dass sich der Rost am geliebten Vehikel festsetzt.

Augen auf beim Autokauf

Sind nur die Kotflügel, Türkanten oder der Heckdeckel betroffen, so ist der Rost zwar ärgerlich, aber nicht gefährlich für die Sicherheit des Fahrzeugs. Doch was, wenn Fahrgestelle oder Unterböden rosten? Zum einen ist der Wiedererwerb der TÜV-Plakette gefährdet, zum anderen gefährden diese Mängel ihre Sicherheit. Nicht auszudenken, was passiert, wenn bei 130 km/h auf der Autobahn plötzlich ein Teil des Fahrgestells bricht. Jetzt stellen Sie fest, Ihr Fahrzeug rostet: wer zahlt die Reparatur? Wenn das Fahrzeug keine Garantie und Gewährleistung mehr hat, dann leider Sie, da Rost ein alterungsbedingter Schaden ist. Sollte das Fahrzeug noch recht jung sein, dann kann man versuchen, trotz abgelaufener Gewährleistung, den Autohersteller um Kulanz zu ersuchen und eventuell bekommt man einen Teil der Reparaturkosten zurück. Sollte der Rost ein Serienfehler sein und im Rahmen eines Rückrufs behoben werden, dann übernimmt der Hersteller die Kosten ganz.

Leider ist man nie ganz vor Kosten gefeit, wenn der Rost das Auto angegriffen hat. Bei Neuwagen hat man Glück, da zahlt innerhalb der Garantie- und Gewährleistungszeit der Hersteller für die Schäden. Bei älteren Fahrzeugen zahlen Sie selbst. Deshalb sollten Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf vorher informieren, bzw. einen Sachverständigen hinzuziehen, der feststellen kann, ob Ihr Wunschfahrzeug vom Rost befallen ist oder nicht. Sollten Sie allerdings einen Unfall aufgrund von Rost am Fahrgestell haben, dann zahlt natürlich Ihre Autoversicherung für den entstandenen Schaden.

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