Leistungsverweigerung: Wann darf eine Kfz Versicherung Leistung kürzen?

Die KFZ-Versicherung ist für Autohalter unverzichtbar. Sei es nun die KFZ Haftpflichtversicherung oder die häufiger genommenen Teil- und Vollkasko Versicherungen. Jedes Fahrzeug, was in Deutschland zugelassen ist, braucht diese Versicherung, die bei verursachten Schäden oder Unfällen die Kosten übernimmt. Die Kfz-Versicherung kann in manchen Fällen jedoch auch ihre Leistungen verweigern. Es gibt verschiedene Situationen und Umstände die den Versicherer dazu berechtigen.

Alkohol am Steuer

Sich betrunken ans Steuer zu setzen ist zurecht verboten. Man gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das von Unschuldigen Menschen. Darum stehen auch sehr hohe Strafen auf ein solches Delikt. Wer einen Unfall unter Einfluss von Alkohol mit seinem Fahrzeug verursacht, der muss in der Regel für die gesamten Kosten selber aufkommen. Alkohol am Steuer fällt unter grob fahrlässig. Auch bei der Vollkaskoversicherung darf der Versicherer, die Leistungen komplett verweigern.

Richtiges Verhalten am Unfallort

Ist es zu einem Unfall gekommen und fährt der Versicherte sein Fahrzeug zu schnell beiseite, dann können die Beweise schlechter gesichert werden und das kann zur Folge haben dass die Leistungen gekürzt oder komplett gestrichen werden. Deshalb gilt für Autofahrer immer zuerst die Unfallstelle mit Kreide markieren und im Anschluss fotografieren. Wenn es sich jedoch nur um Bagatellschäden handelt muss das Auto sogar schnellstmöglich beiseite gefahren werden, denn sonst kann ein Verwarnungsgeld von um die 35 Euro drohen. Wenn es wegen nicht ordungsgemäßer Absicherung des Unfallortes zu einem nachfolgenden Unfall kommt muss der Versicherte mit Anzeigen rechnen.

Zusammenarbeit mit der Versicherung

Wer im Schadensfall zunächst mit der Versicherung des Geschädigten verhandelt, der kann seine Ansprüche auch verlieren. Daher sollte alles was die Gegenseite betrifft mit einem Anwalt geregelt werden. Wenn der Versicherte im Fall eines Unfalls eine falsche Erklärung abgibt, kann die Versicherung einen Teil der erbrachten Leistungen zurückfordern oder die Leistungen komplett verweigern.Wenn es um einen Kaskofall geht, dann hat die Versicherung ein Weisungsrecht, das bedeutet dass sie beispielsweise den Sachverständigen bestimmt. Meisten ist auch vertraglich festgelegt, ob eine Werkstattbindung vorliegt. Wer ohne mit der Versicherung eine andere Werkstatt nutzt, um den Schaden beheben zu lassen, für den kann das sehr teuer werden. Deshalb sollte jeder Schritt vorher mit der Versicherung abgeklärt werden. Die Versicherung von dem gegnerischen Versicherten sollte umgehend informiert werden. Denn so können Vertragswerkstätten, Rechtsanwälte und die Schadensregulierung direkt benachrichtigt werden, denn Ansprüche werden ansonsten vergessen.

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