Krankenversicherung: freiwillige Beiträge für Selbstständige
Krankenversicherung: freiwillige Beiträge oder private Versicherung. Hier finden Sie kostenlose Informationen.
Da in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Angestellte, sowie ALG I+II Bezieher oder Hausfrauen gilt, gibt es aber auch hier andere Möglichkeiten sich zu versichern. Wer freiberuflich Tätig ist kann seiner Krankenversicherung freiwillige Beiträge bezahlen, welche von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Da die Krankenversicherung freiwillige Beiträge von selbstständigen gerne sieht, braucht man auch hier im Gegenzug nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, da man befreit ist. Aber auch die Beitragsbemessungsgrenze kann die Krankenversicherung freiwillige Beiträge umstellen, dass die gesetzliche Krankenkasse diese in die freiwillige Krankenversicherung umstellt. Da hier aber die Beiträge sehr variabel sind, kann auch hier davon ausgegangen werden, dass diese Versicherungen um ihre Versicherten kämpfen, da diese nicht an die Konkurrenz verlieren möchten. Wenn aber die Krankenversicherung freiwillige Beiträge anbietet, sollten diese aber auch mit denn der privaten Krankenversicherungsbeiträgen verglichen werden, da diese auch hier in den meisten Fällen gestaffelt sind. So kann auch hier die private Krankenversicherung freiwillige Beiträge verlangen welche geringer sind. In manchen Fällen erstattet die private Krankenversicherung freiwillige Beiträge nach einer bestimmten Versicherungslaufzeit, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird, wieder zurück. So kann die Krankenversicherung freiwillige Beiträge in der Versicherungszeit auch hier als Gewinn bezeichnet werden, wenn die Beitragsrückerstattung erfolgt, da die Folgekosten, wie Medikamente, oder ärztliche Versorgungen hier entfallen. So ist auch hier die Krankenversicherung freiwillige Beiträge gerne zurück zu erstatten, da diese Versicherungen, mit den Beiträgen arbeiten und dafür Zinsen erhalten sowie andere Versicherte, welche auf ärztliche Versorgung angewiesen sind, diese bezahlen. Hier ist aber auch der Trend ersichtlich, dass die private Krankenversicherung freiwillige Beiträge, bei nicht in Anspruchnahme, vermehrt zurück zu erstatten, da nicht gerne auf die Beitragssätze seitens der Versicherten verzichtet wird.