Krankenversicherung für Beamte
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Da die Beamten, dem staatlichen Dienst verrichten, haben diese auch hier in den meisten Fällen gesonderte Regelungen. So veranlagt die Krankenversicherung Beamte anders, als einen anderen Mitarbeiter. Da die Krankenkasse Beamte auch mit einer Beitragsbemessungsgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien, können diese auch hier die Mitgliedschaft in die freiwillige Versicherung innerhalb der gesetzlichen Kasse umwandeln. So geschieht es aber auch dass die private Krankenversicherung Beamte gewinnt, welche hier einen Zuschuss des Staates erhalten. Die sogenannte Beihilfe ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sodass diese als freiwillige Zahlung zu sehen ist. Schnell kann aber auch hier der Vergleich mit der privaten Versicherung vollzogen werden, welche auch hier von „normalen“ Arbeitnehmern genutzt wird, welche oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Da die meisten Arbeitgeber auch hier einen kleinen Zuschuss zu dieser Versicherung geben, haben diese auch hier den Status des Staates, da auch hier der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist. Da die Krankenversicherung Beamte durch den privaten Versicherungsstatus anders behandeln, könnte auch hier von einer Nichtchancengleichheit gesprochen werden, obwohl auch Arbeiter welche auch in der Krankenversicherung als freiwillige Beitragszahler bzw. Privatversicherter gleichgestellt werden. So hat die Krankenversicherung Beamte auch hier unter einem besonderen Versicherungsschutz da hier der Staat durch seine einzelnen Verträge mit dem Versicherten hat, welche als Beamte gelten. So ist auch hier der Beamte allerdings von einem Streikrecht ausgeschlossen, da der Staat für die Besoldung zuständig ist. Momentan werden allerdings auch hier keine neuen Beamten mehr sofort eingestellt, wie es früher einmal war, sondern muss sich auch hier, wie in Angestellter hocharbeiten.