Krankenkasse

Krankenkasse: auf die richtige Wahl kommt es an!

Kostenlose Information zur Wahl Ihrer Krankenkasse finden Sie hier.

Bei der Krankenkasse ist es sehr wichtig die richtige Wahl zu treffen. Hier kommt es allerdings nicht nur auf die Tarife untereinander an, sondern auch auf die Leistungen, welche die Versicherung anbieten. Schnell kann festegestellt werden, das bei den Versicherungen unterschiedliche Zusatzpakete dazugebucht werden können, welche man nicht unbedingt braucht. So kann bei der Krankenkasse auch gesehen werden, welche Grundgerüste diese haben. Sicher ist die Krankenkasse gesetzlich seit 1883 durch Reichskanzler Bismarck vorgeschrieben worden, welche allerdings sich im grundlegenden bis heute nicht geändert hat. So werden bei der Krankenkasse die nötigste ärztliche Grundversorgung abgedeckt, welche mittlerweile mit Zuzahlungen von 10 € je Quartal beim Hausarzt entrichtet werden müssen. Durch diesen Betrag wurde von der Krankenversicherung verhindert, dass die Rentenkassenbeiträge erhöht werden, und so nur bei Bedarf, der Arzt aufgesucht wird. Auf Grund dieser Gebühr hat man auch festgestellt, dass Krankmeldungen, welche unbegründet waren und oftmals als zusätzlicher Urlaub bezeichnet wurde, eingedämmt und reduziert. Die Krankenkasse, kann also auch somit die Kosten für unnötige Behandlungen eindämmen, und der Allgemeinheit deren Versicherten zu gute kommen lassen, in dem die Krankenkassenbeiträge konstant bleiben und nicht angehoben werden müssen. Da die Krankenkasse durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen bezahlt werden muss, so ist auch hier zu beachten, dass dieser über die Krankenkasse unterrichtet werden muss, in der sich der Versicherte befindet. Bei einem Eintritt in ein Unternehmen, werden daher auch hier in manchen Fällen der Sozialversicherungsausweis, welcher auch die Rentenversicherungsnummer beinhaltet, bei dem neuen Arbeitgeber vorzulegen, so dass dieser auch die Anmeldung bei den Sozialversicherungen durchführen kann. Da die Krankenkasse das Bruttoentgelt der Rentenversicherung meldet, sind auch hier richtige Angaben über die Krankenversicherung maßgebend.