Kfz-Versicherung wechseln: Kündigungsfrist beachten

Die Kfz-Versicherung ist bereits zu teuer geworden und es soll ein Wechsel anstehen. Aber dieser ist nicht zu jeder Zeit möglich, es sind bestimmte Fristen und Termine einzuhalten. Allerdings funktioniert der Wechsel auch außerhalb der jährlichen Möglichkeit.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und zum Jahresende haben alle Autofahrer die Möglichkeit, ihre bisherige Autoversicherung wechseln zu können. Die Frist hierzu läuft Ende November ab, so dass eine Kündigungsfrist von vier Wochen besteht. Allerdings kann auch innerhalb des Versicherungsjahres die Absicherung gekündigt und gewechselt werden, dies jedoch lediglich unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu zählt in jedem Fall der Fahrzeugwechsel. Es ist dabei unerheblich, aus welchen Gründen ein neuer Wagen angeschafft wird.

Wann eine Wechsel der Kfz-Versicherung berechtigt ist

Mit dem Tag der Abmeldung beim Straßenverkehrsamt endet auch die Versicherungspflicht und der Vertrag läuft automatisch aus. Dies ist ebenfalls gültig, wenn der bisherige Wagen aus anderen Gründen stillgelegt werden soll. Bei einer erneuten Anmeldung ist ein Versicherungswechsel möglich. Als einen weiteren Grund für einen Wechsel kann ebenso angesehen werden, wenn die Versicherungsgesellschaft innerhalb des laufenden Versicherungsjahres ihre Beiträge um einen übermäßig hohen Prozentsatz erhöht. Hier wird jedoch in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von vier Wochen greifen.

Die bisherige Versicherung nicht vor der neuen kündigen

Mittels einem Versicherungsvergleich, der bequem über das Internet eingesehen werden kann, ist es möglich, einen günstigeren Anbieter zu finden. Jedoch sollte der Verbraucher dabei unbedingt die Tarife zu den Leistungen in Relation setzen. Vielfach werden gewisse Rabatte angeboten, die jedoch an Bedingungen geknüpft sind. So wird beispielsweise ein Rabatt gewährt, wenn der Wagen lediglich vom Halter und maximal noch dem Lebenspartner geführt wird. Wenn jedoch der Fall eintritt, dass aus einem wichtigen Grund auch jemand anderes das Auto fahren muss, wird häufig eine Zahlung im Schadensfall verweigert. Allerdings bieten auch die Direktversicherungen sehr gute Möglichkeiten für die Kfz-Versicherung, die man keinen Fall außer Acht lassen sollte. Ist die perfekte Versicherung gefunden, kann der Onlineabschluss erfolgen. Jedoch sollte der Verbraucher keinesfalls bereits die bisherige Versicherung kündigen, sondern erst die schriftliche Zusage durch den neuen Versicherer abwarten. Im Ernstfall kann es ansonsten passieren, dass kein Versicherungsschutz für den Schadensfall besteht. Weiterführende Informationen zum Thema: Auto und Autoersatzteile.

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