Zur Finanzierung der eigenen Wunschimmobilie kommen grundpfandrechtlich besicherte Darlehen in Betracht. Die Bank lässt sich an der Immobilie als Sicherheit ein Grundpfandrecht, also eine Grundschuld oder eine Hypothek, eintragen. Die Immobilien Finanzierung wird meistens in Form einer Festzinsvereinbarung getroffen. Dies bedeutet, dass der Zinssatz für den Festschreibungszeitraum verbindlich vereinbart wird. So hat der Darlehensnehmer den Vorteil, dass er sich gegen steigende Kreditzinsen absichern kann.
Niedriges Zinsniveau
Daher ist aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus der Abschluss einer Immobilienfinanzierung oder aber auch einer Anschlussvereinbarung (Prolongation) eines bestehenden Vertrages besonders attraktiv. Jetzt kommt auch der Abschluss von langfristigen Festzinsvereinbarungen in Frage. Einige Anbieter bieten nämlich Zinsfestschreibungen von 20 oder 30 Jahren an. So kann man sich bis zur Rückzahlung des Kredites gegen Zinsänderungen absichern. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist man aber nur für 10 Jahre an diese Festschreibung gebunden. Dann kann man bei niedrigeren Zinsen ein Sonderkündigungsrecht ausüben und nach einer Wartezeit von 6 Monaten eine neue Zinsvereinbarung treffen.
Sonderkündigung
Die Bank hingegen kann nach 10 Jahren nicht von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Daher lohnt es sich wirklich, diese langfristigen Zinsfestschreibungen zu suchen und zu vereinbaren. Denn wo bekommt man ansonsten diese Flexibilität geboten? 30 Jahre Zinssicherheit gegen steigende Zinsen, aber nur 10 Jahre und 6 Monate Wartezeit, falls die Zinsen fallen!