gesetzliche Krankenkasse als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
Die gesetzliche Krankenkasse ist nicht nur für Arbeitnehmer attraktiv. Hier gibt es kostenlose Informationen auch für freiwillig Versicherte.
Die gesetzliche Krankenkasse, welche auch zu den Pflichtversicherungen gehört, wurde im Jahre 1883 von Reichskanzler Bismarck durch den 3 Kaiservertrag gegründet. Die gesetzliche Krankenkasse bot somit den Grundstein der heutigen Sozialversicherungsgebung, welche sich durch ständiges Wachsen durch neue Versicherungen auf dem Markt etabliert hat. So kann auch davon ausgegangen werden, dass die Krankenkassen, welche einen sicheren Platz am Markt haben auch immer weiter bestehen bleiben. Die gesetzliche Krankenkasse, welche auch freiwillige Mitglieder hat, hat neben der Krankenkasse auch weitere Funktionen und Pflichten die Bruttolöhne weiter zu melden. Schnell kann auch hier erkannt werden, dass die Pflichtbeiträge, welche sich aus der Krankenkasse errechnen, wie die Pflegeversicherung, auch Bruttolohnmitteilungen an die deutsche Rentenversicherung weiterleiten. So wird auch gerne die gesetzliche Krankenkasse als ein wichtiges Eintreibungsmittel der Sozialkasse gesehen. Allerdings bietet diese gesetzliche Krankenkasse nicht nur den Schutz für Arbeitnehmer oder Selbstständige, sondern ist auch hier bei dem Bezug von ALG1 und ALG2 in den meisten Fällen der Schutz für Krankenversicherte. Die gesetzliche Krankenkasse gibt aber neben den üblichen Krankenfällen auch die Versicherungsleistung für Voruntersuchungen bei Schwangerschaften, welche im Versichertenpaket mit enthalten sind. Bei selbstständig Tätigen kann hier auch von der freiwilligen Versicherung gesprochen werden, welche die gesetzliche Krankenkasse für dieses Personenklientel anbietet, welches allerdings neben den Mindestbeitragen auch Einkommensabhängige Gebühren berechnet. Im Falle einer Selbstständigkeit, kann somit auch die Rentenversicherungsanstalt, die gesetzliche Krankenkasse beauftragen eine Meldung zu machen, um die Angaben des Versicherten, welcher in 2 Gruppen geteilt werden kann, zu überprüfen. Anders wie bei Pflichtversicherten, sind bei der deutschen Rentenversicherungsanstalt, die Personen in Versicherungspflichtig und nicht pflichtig unterteilt, welche sich aus den Berufsgruppen ergibt.