Die Privathaftpflichtversicherung: das sollten Sie bei der Auswahl beachten

Über eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder verfügen: Beschädigt der Versicherte aus Versehen fremdes Eigentum oder verletzt jemanden, begleicht die Versicherungsgesellschaft die finanziellen Forderungen. Ohne Police müssten Versicherungsnehmer die Schäden selbst bezahlen. Vor dem Abschluss sollten Sie aber recherchieren, was ein Versicherer tatsächlich abdeckt.

Ausreichender Versicherungsumfang

Jede private Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Deckungssumme, diese bestimmt die Obergrenze der Schadensübernahme. Experten raten dazu, nur Policen mit einer Mindestdeckung von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden in Betracht zu ziehen. Diese hohe Summe mag überraschen, aber insbesondere bei Personenschäden sollten Sie die möglichen Forderungen nicht unterschätzen. Bei einer schwerwiegenden Verletzung müssen Sie vielleicht für die Behandlung, eine Reha und für dauerhafte Arbeitsunfähigkeit aufkommen, das kann sich zu hohen Beträgen summieren. Besondere Aufmerksamkeit bei der Auswahl sollten Eltern mit Kindern walten lassen: Gewöhnlich gilt die Regelung, dass Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren deliktunfähig sind. Deshalb verweigern Versicherer die Schadensübernahme, nur bei einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht gewähren sie Schutz. Bei einer Leistungsverweigerung zahlen viele Eltern den angerichteten Schaden dann aus eigener Tasche, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Wer will deswegen die Freundschaft zu Bekannten aufs Spiel setzen? Dem entgehen Sie, indem Sie Versicherungen mit der Klausel „Mitversicherung deliktunfähiger Kinder“ vereinbaren.

Empfehlenswerte Zusatzleistungen

Haftpflichtversicherungen bieten eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Über den Basisschutz hinaus versichern Gesellschaften klar umrissene Einzelbereiche. Einige Beispiele:

  • Der Verlust fremder Schlüssel: Verlieren Sie etwa den Schlüssel eines Freundes, verursacht das vor allem in Mietshäusern mit Sicherheitsschloss einen hohen Schaden. Versichern Sie diese Eventualität besser. Auch den Verlust von beruflichen Schlüsseln können Sie abdecken.
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen: Eventuell beschädigen Sie durch Unachtsamkeit Böden oder Wände, Versicherungsschutz lohnt.
  • Versicherung für Tagesmütter: Diese Leistung kommt zum Tragen, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit in fremden Häusern einen Schaden anrichten.
  • Hüten fremder Hunde: Besitzer brauchen immer eine Hundehaftpflichtversicherung. Passen Sie dagegen auf einen fremden Hund auf, genügt diese Zusatzleistung bei der privaten Haftpflichtversicherung.

Möglichst umfassend versichern

Nicht jede Haftpflichtversicherung überzeugt, viele weisen Schwachstellen auf. Oftmals liegt die Deckungssumme zu niedrig, bei Personenschäden kann sich das rächen. Sie sollten auch genau auf die Einzelleistungen achten und bei Fragen eine Beratung (bietet Ihnen Horbach) in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gilt: Versichern Sie möglichst viele Bereiche, zum Beispiel den Verlust fremder Schlüssel, Mietsachschäden und das Aufpassen auf fremde Hunde. Auch in diesen Fällen kann es zu erheblichen Schäden kommen.

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