Wer in einem gesicherten Arbeitsverhältnis steht, der braucht sich auch nicht um die gesicherte Versicherungsleistungen der Krankenkasse zu machen. Allerdings gibt es aber auch auf der anderen Seite die freiberuflich Tätigen, welche auch hier in einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Hat man vor sich als Freiberufler selbstständig zu machen, der braucht hier, je nach Berufsbild, nicht in einer gesetzlichen Pflichtversicherung Beiträge zu zahlen.
Ein Vergleich ist unverzichtbar
Allerdings ist auch bei dem Beitragsvergleich für eine private Krankenversicherung es wichtig, dass hier auch neben den Beiträgen auch die Versicherungspakete miteinander verglichen werden sollen. So kann auch hier viel Geld bei einem Versicherungsvergleich gespart werden und das bestmögliche Angebot erkannt werden. So gibt es auch eine private Krankenversicherung, welche nach Ablauf eines Versicherungsjahres, die Beiträge zurückerstattet, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen worden sind. Wie auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sind allerdings auch hier verschiedene Aufnahmekriterien, welche die Versicherungen haben notwendig, da die Versicherungen neben der Kostendeckung auch Gewinne einfahren müssen, und die ärztliche Versorgung gegeben sein muss. So kann auch schnell erkannt werden, dass die Krankenversicherungen, jedem Antrag zustimmen, da diese ein zu hohes Versicherungsrisiko darstellen. So werden auch bei einem Beitragsvergleich für eine private Krankenversicherung, verschiedene Kriterien vorgegeben, welche einer vorläufigen Zustimmung, bis zu der Amtsärztlichen Begutachtung gilt. Hier sollte aber auch berücksichtigt werden dass es sich bei dem Beitragsvergleich die private Krankenversicherung nur einen Mindestbeitrag angeben, welche je nach Alter und Krankheiten variieren können. So kann ein Beitragsvergleich eine private Krankenversicherung bares Geld auf beiden Seiten sparen. Zu beachten ist allerdings, dass ein Pflichtversicherter, welcher in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, nur einen zusätzlichen Schutz zu dieser nehmen kann, es sei denn er verdient über der Beitragsbemessungsgrenze von 3625 €, welche einen Wechsel in eine private Krankenversicherung zulässig macht. Hier muss zu dem beachtet werden, dass diese Beitragsbemessungsgrenze bei Urlaubs und Weihnachtsgeldzahlungen nicht hinzu gezählt werden.