deutsche Krankenversicherung hat die Lebensqualität unserer Bürger erhöht
Die deutsche Krankenversicherung ist unentbehrlich geworden. Hier gibt es kostenlose Informationen.
Die deutsche Krankenversicherung wurde unter Reichskanzler Bismarck 1883 ins Leben gerufen und hatte zum damaligen Zeitpunkt die Aufgabe gehabt, die Bergleute, welche sehr früh gestorben sind, medizinisch abzusichern und die Lebenserwartungen in die Höhe zu schrauben. Wenn man sich heute die deutsche Krankenversicherung genau anschaut, hat diese sich in ihrer Aufgabe nicht grundlegend verändert und man kann sagen, dass sich die Lebenserwartung durch die Versorgung verdoppelt hat. Nach dem dritten Reich wurde dann auch daher es gesetzliche Vorschrift, dass die deutsche Krankenversicherung zu einer Pflichtversicherung gewandelt hat, und zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beglichen wird. Im Laufe der Zeit hat sich auch hier der Markt der deutschen Krankenversicherung geöffnet, und immer mehr Versicherungen bieten daher zu unter ihrem Namen und unterschiedlichen Beitragssätzen ihre Leistungen an. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die deutsche Krankenkasse nicht jeden Antragsteller auf Versicherungsschutz aufnimmt. Dies hat hier mit der Krankenvorgeschichte zu tun, welche die Kosten schnell unrechenbar für die Versicherungen machen können. Wenn die deutsche Krankenversicherung aus finanziellen Gründen ihre Beitragsätze anpasst, besteht hier auch bei länger laufenden Verträgen keine vertraglich vereinbarte Versicherungspflicht des Versicherten, sondern kann fristlos gekündigt werden. Daher kündigt die deutsche Krankenkasse eine mögliche Beitragserhöhung des Versicherten frühstmöglich mit, so dass dieser sich nach einer günstigeren Krankenversicherung umschauen kann, welche diesen auch aufnimmt, so dass der Versicherungsschutz nicht erlischt und lückenlos fortgesetzt werden kann. Sobald die neue deutsche Krankenversicherung ihre Arbeit aufnimmt, entfällt auch hier die Versicherungspflicht der alten Versicherung. Hier sollte allerdings auch der Arbeitgeber oder die BFA darüber informiert werden, falls die Änderung der Krankenkasse durchgeführt wurde.