Jeder Angestellte oder Arbeitnehmer, ist auch hier darauf aus, dass mehr Netto unterm Strich übrig bleibt. So wird hier der gesetzliche Krankenversicherungs-vergleich oftmals durchgeführt. Dies ist nämlich die einzige Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge zu senken. So kann auch hier der gesetzliche Krankenversicherungsvergleich auch deutschlandweit durchgeführt werden, da diese Versicherungsvergleiche auch online angeboten werden.
Die Entscheidung genau abwägen
Hat man eine interessante gesetzliche Versicherung gefunden, so kann auch hier schnell diese angeschrieben werden, sodass auch hier die Gesundheitsfragen gestellt werden, welche auch eine Hürde zu dem Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung darstellen kann. Aber auch neben den Versicherungsleistungen haben diese gesetzlichen Krankenkassen auch andere Aufgaben, wie die Bruttolohnmeldung an die deutsche Rentenversicherungsanstalt. Der gesetzliche Krankenversicherungsvergleich, führt schnell an eine günstige Krankenversicherung und man kann auch hier nach bestandenen Aufnahme Untersuchungen schnell den Vorteil der günstigen Krankenversicherung spüren. Schon auf Grund, der günstigen Versicherungsgebühren, kann auch hier nach dem Wechsel schnell erkannt werden, dass dieser Wechsel mehr Geld in die eigene Tasche fließt. Die Pflegeversicherung, welche auch hier bezahlt werden muss, kann aber nicht gewechselt werden, da dieser Beitragssatz vom Gesetzgeber festgeschrieben ist. Diese Pflegeversicherungsbeiträge, werden allerdings auch hier von den Krankenversicherungsbeiträgen berechnet, sodass diese günstige Versicherung auch bei der Pflegeversicherung mehr Netto übrig lässt. So kann aber auch hier schnell erkannt werden, dass der gesetzliche Krankenversicherungsvergleich, neben mehr Netto auch evtl. mehr Leistungen in der Versicherung beinhaltet, dass man bei dem Versicherungsvergleich optimal versichert sein kann, auch wenn die Versicherungsgebühren deutlich geringer ausfallen können. So werden aber auch hier von der BFA diese Wechsel vorgeschlagen, wenn diese ALG I+ II Gelder und die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen.