BU-Versicherung von der Steuern absetzen – Fakten & Tipps

Alle Experten raten dazu, dass sich Arbeitnehmer und Selbstständige gegen Berufsunfähigkeit versichern sollen. Vor dem Abschluss sollten Sie sich aber mit den steuerlichen Aspekten befassen: Grundsätzlich lassen sich BU-Policen von der Steuer absetzen, es kommt aber auf den Typ sowie auf Ihre Einkommenssituation an.


Sonderausgabenabzug lohnt sich nur mit niedrigeren Einkommen

In der Steuererklärung können Sie die Prämien für eine BU-Police beim Sonderausgabenabzug für „andere Versicherungen“ angeben. Unter diese Kategorie fallen auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Pflegekasse und zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Für Angestellte sieht der Gesetzgeber eine abzugsfähige Obergrenze von 1.900 Euro vor, für Selbstständige von 2.800 Euro. Liegen ihre Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge darüber, brauchen Sie die Kosten für die BU-Police nicht eintragen. Sie erzielen damit keine zusätzlichen Einsparungen. Alternativ können Sie eine staatlich geförderte BU-Police vereinbaren. Bei dieser können Sie die Kosten komplett absetzen. Allerdings akzeptiert das Finanzamt nur Versicherungen, welche die BU-Rente bis zum Lebensende zahlen. Gewöhnlich laufen Verträge nur bis zum Rentenbeginn. Deswegen kosten die geförderten BU-Policen ein Vielfaches im Vergleich zu Standard-Versicherungen, die meisten Fachleute raten deshalb von dieser Variante ab.

Deutlich attraktiver: BU-Absicherung im Rahmen der Rürup-Rente

Die höchste Steuerreduzierung können alle erzielen, die eine Rürup-Rente zur Altersvorsorge mit integrierter BU-Police abschließen. Für diese Kombination gelten die großzügigen Regeln der Rürup-Vorsorge. 2025 erkennen die Behörden in der Steuererklärung bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden an, bis dahin steigt der Betrag nach und nach. 2014 liegt er bei 15.600 Euro. Angestellte sollten aber beachten, dass das Finanzamt sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung einberechnet. Das minimiert den tatsächlichen Betrag, den sie mit einer Rürup-Rente geltend machen können. Bei Selbstständigen trifft diese Einschränkung in der Regel nicht zu, da sie nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Nicht allein die steuerliche Wirkung berücksichtigen

Das Beispiel der staatlich geförderten BU-Police zeigt: Wenn Sie sich gegen Berufsunfähigkeit versichern (mehr dazu im BUV-Tipps Ratgeber), sollten Sie bei der Wahl des Vertrags nicht allein die Steuerersparnis heranziehen. Bei der geförderten BU-Versicherung sparen Sie zwar viel Steuern, zahlen aber horrend hohe Beiträge. Bevorzugen Sie lieber eine gewöhnliche Police, mit niedrigerem Einkommen lohnt sich der Sonderausgabenabzug für „sonstige Versicherungen“. Wollen Sie mit der Rürup-Rente für das Alter vorsorgen, sollten Sie einen Vertrag mit integrierter BU-Versicherung vereinbaren: So sichern Sie sich die größten Vorteile.

Photo: Marco2811 – Fotolia

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