Besteuerung von privaten Renten in der Auszahlungsphase

Private Rentenversorgung wird sowohl bei älteren, als auch bei jüngeren Leuten immer beliebter. Viele fragen sich, ob der Staat in Jahrzehnten noch genügend Geld hat, um die Pensionisten von morgen zu versorgen. Doch man sollte sich Gedanken über die Besteuerung, vor allem in der Auszahlungsphase, dieser privaten Renten, machen. Auf www.altersvorsorge-hilft.de kann man sich gut informieren.

Besteuerung privater Rente in der Auszahlungsphase bei Einmalauszahlung

Laut den neuen Gesetzen seit 2005 ist es so, dass Zinsen wie Überschussanteile, also die Erträge, zur Hälfte zu versteuern sind. Kommt es beispielsweise zu einer Gesamtauszahlung einer Summe von 200.000 Euro bei eingezahlten Beiträgen von 100.000 Euro, sind 50 Prozent steuerpflichtig. Weil der Steuersatz 15 Prozent beträgt, müssen 15.000 Euro an Steuern abgeführt werden. Den Termin des Ablauf der privaten Rente sollte man auf ein Jahr legen, in dem schon ganz oder zum großen Teile die Altersrente bezogen wird. Weil die Einkünfte aus der Rente geringer als während der aktiven Zeit sind, ist der Steuersatz auch geringer und somit zahlt man weniger. Bis 2004 waren sämtliche Kapitalauszahlungen steuerfrei, wenn zumindest 5 Jahre regelmäßig Beiträge gezahlt wurden und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren gehabt hat. Mehr Informationen zu diesem Thema gib es hier.

Die steuerlichen Regeln beim Inanspruchnehmen einer Rente im Rahmen einer privaten Vorsorge

Die Rente wird mit dem Anteil am Ertrag besteuert, falls die Rente nach dem 60. Lebensjahr beginnt und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren gehabt hat. Weiterhin ist die Steuerhöhe vom Alter beim Rentenbeginn abhängig. Ist man bei Rentenbeginn älter, ist der Ertragsanteil geringer und auch die Steuer. Wird die erste Rente beispielsweise mit 65 ausbezahlt, beträgt der Anteil am Ertrag achtzehn Prozent. Private Rentenversicherungen sind übrigens steuerlich nicht mehr abzusetzen.

Auf jeden Fall lohnt es sich, eine private Rentenversicherung, zum Beispiel in Form einer Rürup-Rente, abszuschließen. Man sollte sich allerdings genau überlegen, wann und wie man die Auszahlung in Anspruch nimmt, um steuermäßig nicht allzuviel vom Angesparten zu verlieren. Vor dem Jahr 2005 waren die steuerlichen Regelungen für die private Altersvorsorge in der Auszahlungsphase günstiger.

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