Kaution ein notwendiges Übel?

Ob es das Häuschen im Grünen mit Carport und Gartenanteil, oder aber die kleine Studentenwohnung sein soll, wenn heutzutage eine Immobilie angemietet werden soll, steht überall zunächst mal die Frage nach der Provision und Kautionshöhe im Vordergrund.

Kautionsbürgschaft

In Zeiten schlechter Zahlungsmoral, nicht nur bei den braven Bürgern, (sondern auch bei der öffentlichen Hand), ist es schon nahezu unerlässlich sich mit diesen Begrifflichkeiten auseinander zu setzen. Meist wird von Maklern eine Provision von 3 – 4 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei der Anmietung einer Immobilie erhoben. Die Mietkaution hinkt da keinesfalls, was die Höhe der Summe welche insgesamt aufzubringen ist, hinterher. Meist wird die 2 – 3 fache Miete als Kautionshöhe angesetzt und muss spätestens bei Mietbeginn an den Vermieter oder Makler geflossen sein! Das kann selbstverständlich schon mal, zusammen mit der Maklergebühr ein gehöriges Loch in die Haushaltskasse reißen. Nicht immer steht das Geld auf dem Girokonto oder dem Sparbuch abrufbereit zur Verfügung und somit ist oftmals guter Rat teuer. Oftmals kann in der Verwandtschaft ausgeholfen werden, die Oma hat ja auch vielleicht noch ein Sparguthaben welches man anzapfen kann, oder aber Freunde können aushelfen.

Wenn diese Möglichkeiten jedoch schon ausgeschöpft, oder ganz einfach nicht verfügbar sind, dann gibt es, um den Immobilientraum doch noch zu realisieren immer noch den Weg über die Mietkaution. Zahlreiche Banken, Bausparkassen und Versicherungen bieten eine sogennannte Kautionsbürgschaft an, welche über die Entrichtung eines überschaubaren jährlichen Beitrages in Anspruch genommen werden können. Allerdings ist hier unbedingt zu beachten, dass diese Unternehmen eine Bonitätsauskunft einholen werden, und hier sollte also die Schufa-Auskunft des Beantragenden zumindest im grün-orangefarbenen Bereich liegen. Vollstreckungstitel, Abgabe der eideststattlichen Versicherung und ähnliche Grausamkeiten sind das ultimative Aus für eine Anfrage dieser Art. Zusammenfassend ist also zu sagen, dass die Kaution grundsätzlich in die Budgetplanung eingeplant werden muss. .

Schutz für Vermieter

Immerhin ist der Sinn einer solchen Sicherheitsleistung das berechtigte Interesse des Vermieters im Falle von Mietnomadentum, oder aber bei Beschädigung der Mietsache, der Carport sollte also nicht gerade in Ermangelung sonstigen Heizmaterials im Kaminofen verfeuert werden, auf die Kaution zurück zu greifen und somit seinen ihm zustehenden Mietertrag zu sichern.