Derzeit sind die Hypothekenzinsen für Kreditnehmer sehr günstig, denn teilweise kann man ein Immobiliendarlehen bereits zu einem Zinssatz von unter drei Prozent erhalten. Für alle diejenigen Kreditnehmer, die bereits eine Immobilienfinanzierung nutzen und deren Zinsvereinbarung erst in der Zukunft abläuft, bietet sich das Forward-Darlehen an.
Was ist ein Forward-Darlehen?
Mit dem Forward-Darlehen kann sich der Darlehensnehmer im Zuge der Immobilienfinanzierung die aktuellen Zinsen bereits jetzt für die anstehende Anschlussfinanzierung sichern. Dabei funktioniert das Darlehen im Prinzip relativ einfach und transparent, nämlich vom Grundsatz her wie ein „normales“ Hypothekendarlehen, nur dass die Kaufzeit des Darlehens in der Zukunft beginnt. Der Kreditnehmer schließt also mit der Bank einen gewöhnlichen Darlehensvertrag über ein Hypothekendarlehen, welcher Laufzeit, Zinssatz und die sonstigen Bedingungen beinhaltet. Das Hauptkennzeichnen vom Forward-Darlehen ist nun, dass das Darlehen nicht ab dem Abschlussdatum läuft, sondern erst ab einem bestimmten Termin in der Zukunft, zum Beispiel in einem Jahr.
Zinssicherheit
Ferner beinhaltet das Forward-Darlehen quasi als Gegenleistung für die vorzeitige Zinssicherheit einen Zinsaufschlag, der sich im Rahmen von 0,30 bis 0,50 Prozent bewegt. Dieser Zinsaufschlag stellt daher einen zusätzlichen Kostenfaktor für den Kreditnehmer dar, sodass die Kreditzinsen in der Zukunft etwas steigen sollten, damit sich der Abschluss des Darlehens wirtschaftlich auch lohnt. Die Tatsache, dass sich der Kreditnehmer die aktuell günstigen Zinsen schon ein oder zwei Jahre vor Fälligkeit der bisherigen Zinsfestschreibung sichern kann, ist der große Vorteil beim Forward-Darlehen, denn so kann ein zukünftiges Zinsrisiko ausgeschaltet werden. Für einen Vergleich der aktuell günstigsten Zinsen ist ein Besuch auf forwarddarlehen-vergleich.de empfehlenswert.
Nachteil
Der Nachteil dieses besonderen Immobiliendarlehens im Zuge der Baufinanzierung kann jedoch aufgrund der Tatsache vorhanden sein, dass die Hypothekenzinsen nach Abschluss des Forwardkredites bis zur Fälligkeit des bis dato genutzten Immobilienkredites gar nicht steigen, sogar leicht fallen oder nur ganz geringfügig ansteigen. In diesem Fall würden dem Kreditnehmer nämlich durch den zu zahlenden Zinsaufschlag beim Forward-Darlehen mehr Kosten entstehen, als wenn er mit dem Abschluss der Anschlussfinanzierung bis zur eigentlichen Fälligkeit des jetzigen Kredites gewartet hätte.