Viele Menschen haben nicht mehr die Zeit oder auch nicht die umfassenden Kenntnisse um alle Ihre Versicherungs- und Vorsorgepolicen selbst zu prüfen und zu aktualisieren. Sie beauftragen mit dieser Tätigkeit einen Versicherungsmakler und vertrauen ihm ihre Absicherung im Alltag und im Alter an. Der Versicherungsnehmer verlässt sich auf seinen Versicherungsmakler. Aber wie ist die Haftung durch Arbeitsfehler geregelt?
Der Versicherungsmakler ist ein Versicherungsagent, der Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern vermittelt. Dabei ist der Makler nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Der Versicherungsmakler sucht entsprechend den Wünschen und Interessen seines Kunden entsprechende Versicherungspolicen heraus und vermittelt diese.
Im Maklervertrag werden alle Rechten und Pflichten des Maklers gegenüber dem Versicherungsnehmer geregelt. Weitergehende Aufgaben und Rechte des Maklers werden im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Versicherungsmakler vermittelt nicht nur günstige Verträge, sondern ist auch für die regelmäßige Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes zuständig. Er ist verantwortlich für die Verwaltung der Unterlagen, der Betreuung und der Aktualisierung entsprechend der sich ändernden Lebensverhältnisse seiner Kunden. Dafür muss er Finanzprodukte vergleichen. Zum Vergleich gehören nicht nur Beiträge und Deckungssummen, sondern auch die Versicherungsbedingungen zu den entsprechenden Verträgen. Entsprechend dem Versicherungsvermittlergesetzt von Dezember 2006 muss auch der Makler eine umfangreiche und aussagekräftige Dokumentation der über den Kundenwunsch, daraus resultierenden Verschläge mit einer schriftlichen Begründung erstellen. Diese Dokumentation müssen beide Vertragspartner unterschreiben. Verzichtet der Kunde auf diese Dokumentation muss das schriftlich niedergelegt werden. Bei späteren Nachteilen des Kunden kann sich der Versicherungsmakler dann darauf berufen. Versicherungsnehmer sollten immer auf ein schriftliches Protokoll bestehen und es vor Leistung der Unterschrift gründlich lesen.
Haftung bei fehlerhafter Erfüllung des Vertrages
Der Versicherungsmakler übernimmt mit Abschluss des Maklervertrages eine große Verantwortung gegenüber dem Versicherungsnehmer. Er verpflichtet sich im Vertrag, die Interessen seines Kunden als Versicherungsagent zu vertreten und dafür zu sorgen, dass der gesamte Versicherungsausschutz ausreichend ist. Mit einer Maklervollmacht bevollmächtigt der Versicherungsnehmer den Makler, sich als sein Sachverwalter auszuweisen. Der Makler übernimmt dann im Namen des Kunden die Regulierung von Schäden, spricht Kündigungen aus und schließt neue Verträge ab.
Verletzt der Versicherungsmakler schuldhaft sein Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer, muss er für diesen Schaden haften. Wegen dem Risiko der Haftung muss der Makler eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abschließen. Der Versicherungsmakler haftet auch, wenn seine Mitarbeiter die Fehler gemacht haben. Typische Haftungsschäden sind zu niedrige Deckungssummen der Versicherung oder der Abschluss einer falschen Versicherung.
Versicherungsmakler betreuen Ihre Kunden umfassend und unabhängig von den einzelnen Versicherungsunternehmen. Sie überprüfen regelmäßig den Versicherungsschutz und passen ihn an, in dem sie verfügbare Finanzprodukte vergleichen. Sie übernehmen die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungen und stehen bei der Regulierung von Versicherungsfällen ihren Kunden zu Seite. Es handelt sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn bei einem Fehler müssen Versicherungsmakler Schadensersatz für den entstandenen finanziellen Schaden leisten.
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