Voll oder Teilkasko bei Gebrauchtwagen

Das Auto gilt nicht nur als Fortbewegungsmittel, sondern ist für viele Menschen weitaus mehr als ein einfaches Transportmittel von A nach B. Daraus resultierend heißt es nicht umsonst, des Deutschen liebstes Kind. Mit Autos werden Emotionen verbunden und sind deswegen für nicht wenige Menschen auch ein begeistertes Hobby. Die Investition in Autoteile ist für viele eine teure Freizeitbeschäftigung, die oftmals auch den Geldbeutel strapaziert. Deshalb will das Objekt der Begierde auch rund um perfekt versichert sein. Daraus resultier dann gerne die Frage nach der Versicherung, Voll oder Teilkasko?

Unterschiede des Versicherungsumfangs

Grundsätzlich beschränkt sich die KFZ Versicherung auf die Haftpflichtversicherung, welche auch gesetzlich so vorgeschrieben ist und nur die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners reguliert. In der Folge bietet sich die Möglichkeit diese entsprechend zur Teil- oder Vollkaskoversicherung zu erweitern und sein eigenes Auto gegen Schäden zu versichern. Letztendlich ist dies eine Frage der Versicherungshöhe und des individuellen Anspruchs und Bedarfs.

Die Leistungsvarianten

Die Teilkaskoversicherung deckt alle Schäden am Fahrzeug ab, welche nicht vom Versicherungsnehmer verschuldet wurden. Hierzu gehören die so genannten Elementarschäden wie Blitzeinschlag, Hagelschäden oder eventuelle Wasserschäden durch Überschwemmungen oder Feuer. Dagegen bietet die Vollkaskoversicherung schon einen nahezu rund um Schutz für sämtliche am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden. Dies gilt insbesondere auch für alle selbst verschuldeten Schäden in Folge eines Unfalls.

Die Beitragssituation der Versicherungen

Ob man die gesetzliche Haftpflichtversicherung nun um die Teil- oder die Vollkaskoversicherung erweitert, ist in erster Linie eine Frage des persönlichen Budgets und hängt nicht unwesentlich mit dem Alter des Fahrzeuges zusammen. In der Regel bietet sich die Vollkasko natürlich bei Neuwagen an, um bei einem Unfall, ob selbst- oder unverschuldet, nicht auf teuren Reparaturen sitzen zu bleiben und bei einem etwaigen Totalschaden, den Neuwert vollständig ersetzt zu bekommen. Aber auch bein einem gut erhaltenem Gebrauchtwagen macht dieses Sinn. Häufig werden Neuwagen nach circa drei bis vier Jahren dann in der kostengünstigeren Teilkasko versichert. Da Versicherungskonditionen stark schwanken und abhängig von Regionalklassen, Zulassungsorten und Schadensfreiheitsrabatten sind, sollte man sich unbedingt verschiedene Angebote, insbesondere der teureren Vollkaskoversicherungen einholen.