Antrag Haushaltshilfe: Ohne Hilfe klappt nichts mehr

Wer eine Familie zu versorgen hat, kann es sich eigentlich gar nicht leisten krank zu werden. Doch wenn es einen dann wirklich erwischt und man tagelang mit Fieber im Bett liegt oder sogar ins Krankenhaus muss, ist man auf fremde Hilfe angewiesen. In den meisten Fällen springen nahe Verwandte ein, doch dieses Glück hat eben nicht jeder. Gut zu wissen, dass man im Ernstfall Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat.

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Die Vorlagen der gesetzlichen Kassen sind streng. Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben nur Erkrankte, die mindestens ein Kind unter 12 Jahren betreuen. Und das nur, wenn in dem Haushalt keine weitere Person lebt, die diese Aufgabe kurzzeitig übernehmen könnte. Manche Krankenkassen gewähren auch dann eine Hilfe, wenn die Kinder noch unter 14 Jahre alt sind. Zudem muss der Arzt ein Attest ausstellen, dass die Bettruhe zwingend notwendig ist. Auch bei einer Kur, einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme kann ein Antrag auf eine Haushaltshilfe gestellt werden.

Auch Schwangere haben im Krankheitsfall Anspruch auf Unterstützung

Während der Schwangerschaft, hat man im Krankheitsfall auch dann Anspruch, wenn keine weiteren Kinder im Haushalt leben. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, die Formulare können telefonisch bei der zuständigen Krankenkasse angefordert werden. Die Forderung kann nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass der berufstätige Partner Urlaub nehmen könnte. In diesem Fall muss die Kasse anteilig für Verdienstausfälle aufkommen. Auch wenn der Anspruch besteht, in der Realität ist es für die Kassen gar nicht so einfach, kurzfristig eine Haushaltshilfe bereit zu stellen. Zwar bestehen Verträge mit Dienstleistern, doch das verfügbare Personal ist zeitlich bereits sehr eingeschränkt und muss zuerst von anderen Aufgaben freigestellt werden.

Privat Versicherte und Beamte

Privat Versicherte sind in dieser Hinsicht im Nachteil. Um eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall beanspruchen zu können muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Bei Beamten werden die Kosten teilweise von der Dienststelle übernommen. Auch gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen zwischen fünf bis maximal zehn Euro pro Tag für die Haushaltshilfe leisten. Weitere Informationen über Zusatzversicherungen erhalten Sie auf der Internetseite: AWD Gruppe.