Bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Todesfall an den im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten ausgezahlt. Sie ist nicht, wie die wesentlich teurere Kapitallebensversicherung gleichzeitig auch ein Sparvertrag, bei der Todesfallschutz und Sparleistung vermischt sind.
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Risikolebensversicherungen im Vergleich
Bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Todesfall an den im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten ausgezahlt. Sie ist nicht, wie die wesentlich teurere Kapitallebensversicherung gleichzeitig auch ein Sparvertrag, bei der Todesfallschutz und Sparleistung vermischt sind.
Wie sich die Beitragsermessungsgrenze bemisst
Durch die Beitragsbemessungsgrenze, welche bei 3625 € Bruttoentgelt liegt, ist jedem Versicherten gleich gestellt, ob dieser seinen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse aufrecht erhalten möchte. So wird die Beitragsbemessungsgrenze allerdings nicht nur bei den Krankenversicherungen angewendet, sondern auch bei der Arbeitslosenversicherung, welche hier bei ca. 4250 € sich befindet. Hier soll verhindert werden, [...]



