Wie schütze ich meinen Hausrat vor Unwetterschäden?

Überschwemmungen, Blitzeinschläge oder Stürme – solche Unwetterkatastrophen treten in den vergangenen Jahren auch in Europa vermehrt auf und richten hohe, finanzielle Schäden an. Betroffen ist dann nicht nur das Gebäude selbst, sondern häufig auch der Hausrat. Wer sich in dem Fall nicht richtig absichert, bleibt auf dem Schaden sitzen und muss ihn aus eigener Tasche zahlen, was nicht selten die finanziellen Grenzen überschreitet. Deshalb ist eine Hausratversicherung immer sinnvoll, um bei Unwetterschäden auch alle beweglichen Gegenstände im Gebäude zumindest finanziell abzusichern.

Was eine Hausratversicherung kann

Auch Europa bleibt nicht von Unwetterkatastrophen verschont, was in den kommenden Jahren zur Folge hat, dass es zu einem Anstieg der Versicherungsschäden kommt. Aber nicht nur das Haus an sich ist davon betroffen, sondern auch der Hausrat. Denn Überschwemmungen, Erdrutsche oder Stürme machen nicht vor der Haustür halt. Doch eine Wohngebäudeversicherung übernimmt genau solche Schäden nicht.
Um auch den Hausrat vor Unwetterkatastrophen zu schützen, braucht es eine Hausratversicherung, die alle beweglichen Gegenstände im Haus absichert. Im Gegensatz zu einer Wohngebäudeassekuranz übernimmt die Hausratversicherung sogar Elementarschäden wie Überschwemmungen – aber nicht grundsätzlich. Deshalb sollten Sie vor Abschluss einer Versicherung immer das Leistungsangebot genau überprüfen. Welche unwetterbedingten Gefahren eine Hausratversicherung übernimmt, sehen Sie hier:

Blitzeinschlag

Werden bewegliche Gegenstände im Gebäude durch einen Blitzeinschlag beschädigt, deckt die Hausratversicherung die Schäden in der Regel ab, aber nur dann, wenn der Blitz unmittelbar den Gegenstand beschädigt hat.

Sturm und Hagel

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an beweglichen Gegenständen im Eigenheim, wenn der Sturm mindestens eine Windstärke von Stufe 8 aufweist.

Elementarschäden ( Überschwemmungen, Erdrutsch etc.)

Elementarschäden werden in der Regel nur in Ausnahmen von einer Hausratversicherung übernommen. Man kann sich mit einer Elementar- oder Haushaltsversicherung dennoch zusätzlich gegen solche Schäden absichern. Mit einem Selbstbehalt wird die Zusatzversicherung in den Beiträgen dann auch etwas günstiger.

Auch Versicherte haben Pflichten

Sind durch ein Unwetter bewegliche Gegenstände im Haushalt beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung den Wert der beschädigten Gegenstände. Aber zu der Kostenabdeckung gehören auch unter anderem das Aufräumen, die Kosten für den Transport, sowie die Kostenübernahme für das Ersetzen von Bodenbelägen oder Tapeten.
Aber ein Versicherter hat mit einer Hausratversicherung ebenso Pflichten. So müssen Versicherte den Schaden so gering halten, wie es in der Situation möglich ist. Dazu gehört beispielsweise die Sicherung von Gegenständen im Gebäude, sofern es machbar ist.

Hausratversicherung – immer sinnvoll

Eine Hausratversicherung ist keine gesetzliche Pflicht, gehört aber definitiv zu den Versicherungen, die mehr als sinnvoll sind. Denn ein Unwetter kann hohen Schaden anrichten und nicht selten die Existenz bedrohen. Denn die beschädigten Gegenstände im Haushalt aus eigenen finanziellen Mitteln zu ersetzen, ist für viele kaum möglich. Aber eine Hausratversicherung übernimmt nicht immer alle Schäden, die ein Unwetter anrichten kann. Darum empfiehlt es sich die einzelnen Angebote auf dem Markt zu vergleichen, um das optimale Preisleistungsverhältnis zu bekommen.

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