Bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Todesfall an den im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten ausgezahlt. Sie ist nicht, wie die wesentlich teurere Kapitallebensversicherung gleichzeitig auch ein Sparvertrag, bei der Todesfallschutz und Sparleistung vermischt sind.

Die Hinterbliebenen versorgt wissen

Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung ist eine Risikolebensversicherung der bessere Schutz für die Hinterbliebenen. Sie ist insbesondere wichtig für Kinder, die nach dem Tod der Eltern alleine bleiben. In einem solchen Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Versicherung ist ebenfalls von wesentlicher Bedeutung, wenn Hinterbliebene keinerlei Ansprüche haben. Beispielsweise haben unverheiratete Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenkasse. Versicherungsunternehmen müssen das Risiko beim Abschluss eines Vertrages möglichst genau einschätzen, bevor der Beitrag festgelegt wird. Sie interessieren sich daher nicht nur für risikoreiche Hobbys oder den Nikotinkonsum der potenziellen Versicherungsnehmer, sondern auch für deren allgemeinen Gesundheitszustand. So sind beispielsweise hohe Blutfettwerte oder Übergewicht ein deutlich erhöhtes Risiko für die Versicherungsgesellschaften und führt zu höheren Beitragszahlungen.

Risikozuschläge abwarten

Sofern man den Abschluss einer Risikolebensversicherung plant, sollte man die Gesellschaften, neben dem Preisvergleich auch bei den Zusatzleistungen gegenüberstellen. Dabei ist von Belang, dass die Gesellschaft vor Vertragsbeginn den Grund sowie die Höhe und Ursache eines Risikozuschlages eindeutig benennt. Nur wenn der Versicherungsunternehmer über diese Informationen verfügt, kann er später versuchen, den Risikozuschlag, infolge einer Verbesserung des Gesundheitszustandes, wieder abzuschaffen. Man sollte daher in einen Versicherungsvergleich einbeziehen, inwieweit eine Gesellschaft bereit ist, bei positiven Veränderungen des Gesundheitszustandes die Prämien anzupassen. Kundenfreundliche Versicherungen werden bei Vorlage eines ärztlichen Attests bereit sein, einen Mehrbetrag aufgrund erhöhten Risikos auch wieder zu reduzieren. Bei hohen Versicherungssummen wird von den Versicherungsgesellschaften häufig ein ärztliches Gutachten gefordert. Nach Vorlage dieses Gutachtens entscheiden die Gesellschaften, ob sie einen Kunden annehmen und wie hoch seine Beiträge sind.

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