Beratung zur privaten Krankenversicherung

In Deutschland ist die private Krankenversicherung, kurz PKV, eine Absicherung gegen Kosten bei einem von mehreren privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen, welche durch Unfälle, Krankheit oder diagnostische Maßnahmen für die Gesundheit entstehen. Der Begriff Private Krankenversicherung bedeutet, dass alle Versicherungsunternehmen eine Versicherung anbieten. In Deutschland besitzt ungefähr jeder zehnte Bürger eine solche Absicherung. Für alle Personen in Deutschland mit einem festen Wohnsitz gilt eine Versicherungspflicht, wenn sie nicht gesetzlich versichert sind, Anspruch auf Beihilfe, freie Heilfürsorge oder Sonstiges haben. Es wird bei der privaten Krankenversicherung nach dem Umfang der Absicherung entschieden.

Es gibt die Voll-, Teil- und Zusatzversicherung. Die Vollversicherung beinhaltet eine Absicherung aller Krankheitskosten, die sich mindestens auf stationäre und ambulante Krankheitskosten beziehen. Die Teilversicherung sieht eine Versicherung eines Teils der Krankheitskosten vor. Eine Zusatzversicherung schließt zusätzliche Absicherungen wie Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld oder eine Auslandskrankenversicherung mit ein. Aufnahmekriterien für die privaten Krankenversicherungen für den Vertragsabschluss sind Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf, die Art der Versicherung und natürlich der gesundheitliche Zustand. Ein Risikozuschlag oder sogar ein Leistungsausschluss können die Folge von bestimmten Krankheitsrisiken, oder sogar bestehenden Erkrankungen.

Bürger, für die nach dem Versicherungsvertragsgesetz eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, besteht, können sich für die private Krankenversicherung entscheiden. Jede private Krankenversicherung bietet einen Basistarif an, welche sich nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse richtet. Anträge auf eine Absicherung im Basistarif für berechtigte Personen darf eine private Krankenkasse nicht ablehnen. Auf den im Durchschnitt errechneten höchsten Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt sich der Beitrag für den Basistarif der privaten Krankenkasse. Dieser Tarif wird auch für erkrankte oder bereits pensionierte Beamte oder Renter angeboten. Je nach Tarif variieren die Leistungen der privaten Krankenkasse, doch drücken sie sich durch Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, freie Wahl des Krankenhauses, Sehhilfen und alternative Medikamente und Behandlungsmethoden aus.