Bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Todesfall an den im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten ausgezahlt. Sie ist nicht, wie die wesentlich teurere Kapitallebensversicherung gleichzeitig auch ein Sparvertrag, bei der Todesfallschutz und Sparleistung vermischt sind.
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