Durch die Beitragsbemessungsgrenze, welche bei 3625 € Bruttoentgelt liegt, ist jedem Versicherten gleich gestellt, ob dieser seinen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse aufrecht erhalten möchte. So wird die Beitragsbemessungsgrenze allerdings nicht nur bei den Krankenversicherungen angewendet, sondern auch bei der Arbeitslosenversicherung, welche hier bei ca. 4250 € sich befindet. Hier soll verhindert werden, [...]
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