Privatkrankenversicherung

Privatkrankenversicherung hat viele Vorteile

Privatkrankenversicherung – hier gibt es kostenlose Informationen

Die gesetzliche Krankenversicherung, welche von jedem Arbeitnehmer, welcher nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, unter die Pflichtversicherung fällt, macht in den letzten Wochen eigentlich nicht gerade positive Schlagzeilen, da diese weitere Kürzungen und höhere Beiträge ab kommenden Jahr bekannt geben. Die Privatkrankenversicherung, welche von den Selbstständigen und Freiberuflern, als alleinige Versicherung, genutzt werden können, haben hier mehrere Vorteile gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Privatkrankenversicherung hat aber neben diesen Vorteilen, welche als Rechte bezeichnet werden können, aber auch gesetzlich vorgeschrieben Pflichten, an welche sich auch die gesetzliche Krankenkassen halten müssen. Die Pflegeversicherung, welche von den Krankenkassenbeiträgen geleistet werden muss, muss auch hier bei den privaten Krankenversicherungen geleistet werden. Die Privatkrankenversicherung wird hier allerdings nicht mit den Beitragssätzen, sondern nach Gefahrenstufen, Alter und Gesundheitszustand berechnet, welches eine Beitragshöhe der Pflegeversicherung nicht eindeutig voraussagen lässt, welche aber auch wie bei der gesetzlichen Krankenkasse bei 1,9 % liegt.  Schnell kann auch hier erkannt werden, dass neben der gesetzlichen Krankenkasse auch eine private Versicherung abgeschlossen wird. Die Privatkrankenversicherung soll so die entstehenden Zuzahlungen, welche durch die Kürzungen der gesetzlichen Versicherung nicht getragen werden, übernehmen. So kann auch hier erkannt werden, dass die Versicherten einen umfangreichen Versicherungsschutz im Notfall haben. Die Privatkrankenversicherung kann aber hier nur unter bestimmten Voraussetzungen als alleinige Krankenversicherung abgeschlossen werden, sodass die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge entfallen. Die Privatkrankenversicherung, dient auch als alleinige Krankenversicherung als Bemessungsgrundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung, welche nicht umgangen werden kann. Hier wird aber auch die Berechnung durch die Beitragszahlungen anders gestaltet. Die Privatkrankenversicherung hat auch hier auf die steigenden Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen reagiert, indem sie die Beiträge nichtanheben.