Hausratversicherung – Denn irgendwas ist immer!

Hausratversicherungen machen immer Sinn, wenn man in einem eigenen Haushalt wohnt, vor allem aber natürlich, wenn man ein eigenes Haus hat. Von der Hausratversicherung werden viele verschieden Schadensarten abgedeckt, gegen deren Entstehen man machtlos ist, wie zum Beispiel Schäden, die durch Sturm, Hagel, kaputt Leitungen, Feuer, Blitzeinschläge, etc. entstehen. Im Fall eines Schadens, wie etwa zerstörter Gegenstände der Innen- und Außeneinrichtung, Schäden an der Hausfront oder ähnliches, können die Versicherten sich an ihren Versicherungsträger wenden, der dann die Schadensregulierung übernimmt.

Arten der Schadensregulierung

Bei den finanziellen Mitteln, die den Versicherten zur Schadensregulierung ausgezahlt werden, unterscheidet man bei der Hausratversicherung verschiedene Arten. In erster Linie erhalten die Versicherten im Schadensfall den Neuwert des beschädigten oder zerstörten Versicherungsgegenstands. Das heißt, wenn zum Beispiel ein Fernseher durch Überspannung oder einen Blitzschlag beschädigt wird, kann der Versicherte sich einen neuen gleichwertigen Fernseher zum Schadensersatz kaufen. Allerdings muss es sich tatsächlich um ein gleichwertiges Gerät handeln. Ist der Neupreis des entsprechenden beschädigten Geräts im Vergleich zum Erstkauf enorm gestiegen, so muss der Versicherte mit Abzügen bei der ausgezahlten Summe rechnen.

Neben dem Neuwert wird bei Hausratversicherungen in verschiedenen Fällen auch ein Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei dem geschädigten Gegenstand um etwas handelt, das heute nicht mehr als Neuware in dieser Form gekauft werden kann, wie etwa Antiquitäten. Wenn solche Gegenstände von den im Versicherungsvertrag aufgeführten versicherten Fällen einen Schaden davon tragen, dann zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert für einen Gegenstand gleicher Art und Güte.

Als letztes besteht bei einer Hausratversicherung die Erstattung des gemeinen Werts. Der gemeine Wert kommt nur dann zum Tragen, wenn es sich um Gegenstände handelt, die sich zwar in einem Haushalt befinden, aber nicht mehr genutzt werden oder sogar nicht mehr nutzbar sind. In diesem Fall erhalten die Versicherten eine Summe, die dem Wert entspricht, die die betroffenen Gegenstände auf einem Flohmarkt haben würden.

Zusätze zu einer regulären Hausratversicherung

In einer regulären Hausratversicherung sind Schäden an Gegenständen abgedeckt, die durch Sturm, Hagel, einschlagende Blitze, Feuer, defekte Leitungen, Wasser, Überspannung und verschiedene andere Sachverhalte eintreten. Jede Hausratversicherung kann jedoch erweitert werden.

Eine mögliche Erweiterung wäre zum Beispiel eine Versicherung gegen Fahrraddiebstahl. Das Fahrrad ist nicht automatisch mit einer Hausratversicherung abgedeckt, weil es in der Regel außerhalb des Hauses und des Grundstücks gebraucht wird. Mit einer Zusatzversicherung kann es jedoch gegen Schäden und Diebstahl versichert werden.

Eine weitere Versicherung, die eine Unterart, bzw. eine Ergänzung zur üblichen Hausratversicherung ist, ist die Versicherung von Wertgegenständen. Dabei fallen Bargeld, Schmuck, Kunst, Antiquitäten, etc. unter diese Versicherung. Als Auflage bei Abschluss einer solchen Versicherung kann gelten, dass die Wertsachen in einem Stahlschrank aufbewahrt werden müssen, um sie vor Diebstahl zu schützen. Kommt es dennoch zu einem Raub, so erhalten die Versicherten 20 % der Versicherungssumme als Auszahlung. Eine höhere Auszahlung kann mit der betreffenden Versicherung vereinbart werden, wenn die Beitragssätze dementsprechend auch angehoben werden.
Über die Konditionen der einzelnen Zusatzversicherungen und der Hausratversicherung im Generellen können die verschiedenen Versicherungsgesellschaften Auskunft erteilen, auf jeden Fall sollte man diese Konditionen vor Vertragsabschluss prüfen.

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