Gesetzliche Rentenversicherung: Was ist das? Wer zahlt ein?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden, als die Industrialisierung zunehmend soziale Probleme verursachte. Zwei Weltkriege führten das System in die Krise, sodass es 1957 auf eine Umlagenfinanzierung umgestellt wurde. Dieser Rettungsversuch führte, unter anderem aufgrund steigender Lebenserwartung und abnehmender Geburtenraten, bereits eine Generation später zu neuen Problemen.

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung sollte Arbeiter und gering verdienende Angestellte bei Erreichen einer Altersgrenze sowie bei Invalidität ein ausreichendes Einkommen sichern. Es war ursprünglich so angelegt, dass jeder auf einem persönlichen Rentenkonto Kapital für die Altersversorgung ansparte. Die Hyperinflation und Wirtschaftskrisen entwerteten das angesparte Kapital und führten zu Kürzungen der Rentenleistungen, sodass es bereits vor dem Zweiten Weltkrieg keine hinreichende Altersversorgung sicherte. Um solche Probleme für die Zukunft auszuschließen, wurde das kapitalgedeckte System nach dem zweiten Weltkrieg auf eine Finanzierung durch Umlagen umgestellt. Jeder nicht selbstständig Beschäftigte zahlt in die Rentenkassen ein und aus den Beiträgen werden unmittelbar die fälligen Renten an die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer gezahlt. Für die erste Nachkriegsgeneration sorgte diese Umstellung für deutliche Rentensteigerungen, allerdings nahm der Anteil der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentnern immer mehr ab, sodass dieser Effekt nur von kurzer Dauer war.

Wer zahlt die Zeche?

Aufgrund der Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum einen die Beiträge im Vergleich zu den Anfangszeiten dieses Versicherungssystems erheblich gestiegen, zum anderen werden immer mehr Leistungen gekürzt, sowohl direkt, als auch indirekt über die Einführung der Rentenbesteuerung und die Anhebung der Regelaltersgrenze. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht daher nicht mehr für die Alterssicherung aus und muss durch zusätzliche Altersvorsorgeverträge ergänzt werden. Verschärft wird das Problem noch durch sinkende Reallöhne, da die Rentenhöhe aufgrund des Umlagenprinzips an die durchschnittliche Höhe der Bruttolöhne gekoppelt ist. Die Rentenkassen werden nur von abhängig Beschäftigten und einigen selbstständigen Berufsgruppen gefüllt. Wer nicht einzahlt, hat damit auch keinen Anspruch auf eine Rente und verursacht dem System daher auch keine Kosten.

Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert abhängig Beschäftigten und einigen weiteren Berufsgruppen ein gewisses Einkommen im Alter. Den Anspruch, eine ausreichende Altersversorgung zu sichern, konnte das System nur selten erfüllen. Änderungen der Altersstruktur und weitere Einflüsse machen eine zusätzliche Absicherung immer wichtiger.