gesetzliche Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung und Ihre Geschichte

Die gesetzliche Krankenversicherung und ihre Entstehungsgeschichte. Hier erhalten Sie kostenlose Informationen.

Als 1883 die gesetzliche Krankenversicherung unter Bismarck entstanden ist, wurde damals nicht gedacht, dass sich heute die Art so eiterentwickelt wurde und es schier unmöglich ist, diese zu unterscheiden. So ist auch heute noch die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, welche von jedem Arbeitnehmer genutzt werden muss, welcher nicht über die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3625 € verdient. In diesem Fall würde die gesetzliche  Krankenversicherung in eine freiwillig Krankenversicherung für den betreffenden Angestellten treten, welcher die Beiträge nur bis zu dieser Beitragsbemessungsgrenze zahlen muss. Hier stellt aber auch der Gesetzgeber diese Versicherungswahl zwischen der gesetzlichen und reinen privaten Krankenversicherung zur Wahl. Hier muss man allerdings auch die Art der Anstellung von den normalen Arbeitnehmern unterscheiden, da nicht jeder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen muss. So sind Bedienstete freigestellt, ob die in eine staatliche Krankenversicherung zahlen oder direkt in eine private Krankenversicherung eintreten. In beiden Fällen werden, anders wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auch Beihilfen des Staates gezahlt, da dieser als Arbeitgeber in den Vordergrund tritt. So ist auch das Bundesland, für den der Beamte arbeitet für die Besoldung zuständig. Hier kann allerdings auch die gesetzliche Krankenversicherung als freiwillige Versicherung auftreten, wenn dieser die Familienangehörigen versichern möchte, für die auch hier die freiwilligen Beiträge gezahlt werden müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung sollte allerdings auch erst dann hinzugezogen werden, wenn die Kinder das 23. Lebensjahr erreicht haben, sodass diese als freiwilliges Mitglied geführt werden können, da diese nicht mehr den gesetzlichen Schutz der Familienversicherung genießen. Oftmals sind diese schon in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, da diese nach einer Ausbildung in den meisten Fällen ein Beschäftigungsverhältnis haben.