freiwillige Krankenversicherung

freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige

Die freiwillige Krankenversicherung ist für Selbstständige die bessere Alternative. Hier gibt es kostenlose Informationen.

Bei den selbständig Tätigen Personen ist es im Gegensatz zu den Pflichtversicherten ihre eigene Sache, ob diese sich bei einer Krankenkasse versichern oder nicht. Allerdings ist hier aber auch zu beachten ob die Selbstständigen einen Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit (BFA) bekommen, da hier auch eine Pflichtversicherung in Frage kommen kann, so lange diese Zuschüsse gezahlt werden. Die freiwillige Krankenversicherung tritt er dann in Kraft, wenn die Zuschüsse der BFA erloschen sind, und die Beitragssätze allerdings für selbstständig Tätige sich nach Einkommen richten. So kann gesagt werden, dass eine freiwillige Krankenversicherung auch eine gesetzliche Krankenkasse darstellen kann, sodass keine Differenzierung beider Versicherungen gestellt werden darf. Bei der freiwilligen Krankenversicherung gibt es keine wie in den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssätze, da hier die Hälfte der Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber bezahlt, welches bei der freiwilligen Krankenversicherung entfällt. Aber im Wandel der Krankenversicherung, kann aber auch Familienmitglieder, welches bis zum 23. Lebensjahr und ohne Einkommen ist, bei den Eltern mit versichert werden. Eine freiwillige Krankenversicherung ist dann allerdings mit dem vollendeten 23. Lebensjahr unabdingbar, da ansonsten der Krankenversicherungsschutz erlischt. Im Gegensatz zu der freiwilligen Krankenversicherung bei Selbstständigen werden allerdings bei den anderen freiwillig Versicherten wie 23 jährige ohne Arbeit, oder generelle Arbeitslosigkeit, deren Partner mit angerechnet werden, und somit auch den Versicherungsschutz verlieren, eine freiwillige Krankenversicherung empfohlen, da diese nicht generell bei einem ALG 2 Träger pflichtversichert sind. In diesem Fall wird auch hier kein Zuschuss zu dem Krankenkassenbeitrag erstattet. Anders wie bei Arbeitslosen, welche eine Grundsicherung erhalten und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, ist dies bei ehemaligen Arbeitslosen, welche sich nach der Ich Ag Ära selbstständig machen, und eine Bezuschussung durch die Arge erhalten, welche in diesem Fall 50 % des ALG 2 Satzes zu den normalen Bezügen, wie Unterkunftskosten, sowie Grundsicherung erhalten. Hier sollte allerdings die Mehreinnahmen für die freiwillige Krankenversicherung und Rentenversicherung zum Großteil von der BFA durch 50 % Mehreinnahmen, welche für ein ½ Jahr gewährleistet wird, beglichen werden.