Der Gebrauchtwagenkauf vom Händler

Der Gebrauchtwagenkauf ist nach wie vor ein besonderes Wagnis, unabhängig davon, ob der neue Gebrauchte von Privat oder vom Autohändler stammt. Der vermeintliche Vorteil beim Gebrauchtwagenkauf vom Autohändler ist, dass eine einjährige Gewährleistungszeit eingeräumt wird. Eine Garantie wird dabei nicht gewährt. Der Haken liegt in solchen Fällen woanders, unabhängig davon, dass die Käufer wissen, dass sie kein neues Auto kaufen.

Vorsicht beim Gebrauchtkauf

Als stolzer Eigentümer eines neuen Gebrauchten fährt man manchmal nichts ahnend los, um nach kurzer Zeit nicht zu identifizierbare Motorgeräusche festzustellen. Trotz der Gewährleistung wird der Kunde beim Autohändler meist abgewimmelt. Die Ursachen eines späteren Motorschadens können vielfältig sein. Die Kosten für einen Austauschmotor beim Kleinwagen können bei bis zu 2.000, 00 EUR liegen. Gewährleistungsrechte nutzen wenig.

Der Kunde geht letztlich zu Recht davon aus, dass die hohe Fachkunde eines Händlers mit einer Komplettüberprüfung vor dem Verkauf dafür sorgt, dass der PKW längerfristig genutzt werden kann. Manch ein Autofahrer muss anstehende Reparaturen vorerst hinnehmen mit der Folge der Eigen- und Fremdgefährdung. Unabhängig davon ist festzustellen, dass aufgrund des unbekannten Fahrstils des Alteigentümers oder beispielsweise arglistig verschwiegenen oder unbekannten Vorschäden und anderen Dingen ein Gebrauchtwagenkauf risikoreich ist.

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