Checkliste: Erste Hilfe am Unfallort

Wer einen Unfallort erreicht ist gemäß des deutschen Strafgesetzbuches dazu verpflichtet Hilfe zu leisten, wenn diese erforderlich und entsprechend den Umständen auch zumutbar ist. Selbstverständlich darf er sich selber dadurch nicht in erhebliche Gefahr bringen, indem er zum Beispiel Verletzungen auf sich nimmt oder andere wichtige Pflichten vernachlässigen müsste. Eine solche Vernachlässigung der ersten Hilfe am Unfallort kann mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Um sicher und zielgerichtet diese Hilfe anbieten zu können, sollten einige wichtige Grundregeln beachtet werden. Diese münden hier in eine entsprechende Checkliste.

Anhalten und Absichern

Das Anhalten und Absichern des Unfallortes sind die ersten wichtigen Punkte bei einem Unfallort. Indem man trotz der Aufregung versucht Ruhe zu bewahren und so kühl wie möglich alle möglichen Gefahren um den Unfallort abschätzt, reagiert man in diesem Moment am sachdienlichsten. Am eigenen Fahrzeug ist die Warnblinkanlage einzuschalten und ein Warndreieck in 200 Meter (Autobahn) bzw. 100 Meter (Landstraße) vom Unfallort entfernt aufzustellen.

Erste Hilfe leisten

Sind Verletzte zu beklagen, ist diesen danach umgehend zu helfen. Über die Notrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr) kann bei Bedarf ein Notruf an die entsprechende Stelle getätigt werden. Hierbei sollten die Fragen Wer? Wo? Und Was? So präzise wie möglich beantwortet werden. Auch die Art und Anzahl der verletzten Personen zählt ebenfalls dazu.
Bei der ersten Hilfe geht es um schnelle erste Hilfe nicht um eine fachgerechte erste Hilfe. Auch Privatpersonen können eine wichtige, oftmals lebensrettende Hilfe leisten. Sind verletzte Personen in akuter Gefahr, gilt es diese Personen zuerst aus dieser zu bergen. Bei der Ersten Hilfe gibt es eine wichtige Reihenfolge: bewusstlose und schwerverletzte Personen haben immer Vorrang. Hierbei sollte man sich an den letzten Erste-Hilfe-Kurs erinnern: „Stabile Seitenlage“. Das gilt für bewusstlose Personen insbesondere, die sich nicht selber so legen können. Auch kann es sachdienlich sein eine Wiederbelebungsmaßnahme einzuleiten, wenn Atmung und Kreislauf nicht mehr vorhanden sind. Die Wunderversorgung mit den Möglichkeiten, die der Verbandskasten im Auto bietet ist der nächste Schritt. Danach sollte man sich auch um die offensichtlich nicht verletzten Personen kümmern, die oftmals einen Schock haben werden oder aber Hilfe benötigen, um einem solchen Unfallschock vorzubeugen. Wichtigste Regel hierbei: Füße hoch, damit werden alle Organe wieder mit Blut versorgt und einem möglichen Schock vorgebeugt.

Weitere Hilfemaßnahmen

Weiterhin sollte man Wärme spenden, weil ein Unfallopfer schnell abkühlen kann, wenn er zum Beispiel aus einem brennenden Auto zwar gerettet wurde, aber auf dem kalten Boden liegen bleibt. Eine Jacke oder Wolldecke reicht meistens dafür aus. Hier mehr zum Thema.

Bild: toolklickit – Fotolia.com