Sonderkündigungsrecht ist den meisten kein Begriff

Die KFZ Versicherung kann man nur bis zum 30. November kündigen. Ist diese Aussage richtig? Die meisten Autofahrer werden jetzt „ja klar“ sagen, denn sie wissen nichts von dem Sonderkündigungsrecht wie eine Umfrage belebt. Wann genau hat ein Autofahrer nun ein solches außerordentliches Kündigungsrecht?




Bei einer Beitragserhöhung

Wie bei anderen Verträgen auch, darf man seine Autoversicherung auch nach dem 30. November wechseln, wenn diese zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöht hat. Dieses muss jedoch innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung über die Erhöhung erfolgen. Dies gilt sogar dann, wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt gegeben wird. Dann ist eine rückwirkende Kündigung zum 31. Dezember möglich.

Bei einem Fahrzeugwechsel

Wer sich ein neues Fahrzeug anschafft, kann selbstverständlich ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen seine alte Versicherung mit Abmeldung des Fahrzeuges kündigen. Es existiert keine Pflicht ein neues Fahrzeug bei der alten Versicherung zu versichern.

Bei neuer Typ- oder Regionalklasse

Auch bei einer neuen Einstufung in eine andere Typ- oder Regionalklasse kann sich unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht ergeben. Bei einer Typklassenänderung ist dies nur der Fall, wenn sich durch die Neueinstufung der Tarif erhöht. Eine günstigere Typklasse berechtigt nicht zur Kündigung. Ebenso sieht es bei einer neuen Regionalklasse aus. Aber auch eine höhere Regionalklasse berechtigt nur dann zur Kündigung, wenn sie von der Versicherung ausgeht. Zieht man beispielsweise in eine teurere Region, berechtigt dies noch nicht zum Versicherungswechsel.

Nach einem Schadensfall

Ein Unfall stellt ebenfalls einen Grund für eine Kündigung im laufenden Versicherungsjahr dar und zwar für beide Parteien. In diesem Fall kann der Fahrzeughalter die Versicherung innerhalb von vier nach einer erfolgten Schadenregulierung wechseln. Als Schadenregulierung gilt hier aber nicht alleine eine Reparatur am eigenen Fahrzeug. Auch ein Fall der Haftpflicht oder ein abgewehrter Ersatzanspruch sind als Schadenregulierung zu werten.

Gründe für einen Versicherungswechsel

Gerade bei einem Fahrzeugwechsel kann man bei einer anderen Versicherung viel Geld sparen, da nicht jede Versicherung für jedes Fahrzeug gleich günstig ist. Viele Informationen hierzu findet man auch unter auto-professor.de.

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