Akademiker Krankenversicherung

Akademiker Krankenversicherung im Unterschied zur Krankenversicherung

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Bei der Akademiker Krankenversicherung, kann man hier schnell erkennen, dass diese sich in den meisten Fällen zu der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden. Bei dieser Akademiker Krankenversicherung, welche auch hier von verschiedenen Unternehmen innerbetrieblich bereitgestellt werden. So haben auch hier verschiedene Chemieunternehmen eine eigene Akademiker Krankenversicherung, welche man auch als betriebliche Krankenversicherung im weitesten Sinne sehn kann. So kann aber auch hier diese Akademiker Krankenversicherung als private Krankenkasse schnell verwechselt werden, welche die Leistungen bezuschussen. Der Plan der Unternehmen, welch diese Akademiker Krankenversicherung ins Leben gerufen haben, besteht auch hier darin, dass die Arbeitnehmer, welche in diesen Fällen aber nur Akademiker sind, dem Arbeitsplatz seltener fern bleiben und in öffentlichen Institutionen arbeiten. So bekommen diese auch Beihilfen, bei den Medikamenten und bekommen auch hier die Krankenhaustagegelder nach Vorlage der Quittung oder Rechnung zum größten Teil erstattet. Da diese Akademiker Krankenversicherung aber auch als eine Familienversicherung dargestellt werden kann, sollte man diese auch hier nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen verglichen werden. So dürfen die Familien angehörigen nicht weiterhin versichert werden, wenn diese das 23. Lebensjahr vollendet haben. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, wo die Personenkreise als Pflichtversicherte gelten und ein eigenes Versicherungskonto bereitgestellt bekommen. So kann auch hier die Familienversicherung gesplittet werden. Aber auch bei der Rentenversicherungsanstalt, kann es diverse Unterschiede geben. So können freiberufliche Akademiker auch hier nicht der normalen Rentenversicherungspflicht sondern auch hier zwischen der KSK (Künstlersozialkasse) beitreten, im Gegensatz zu den Angestellten Akademikern, welche direkt in die Pensionskasse des Staates ihre Beiträge berappen. Sollte ein Akademiker allerdings Berufsunfähig werden, tritt auch nicht mehr die DRV in Kraft, sondern der Bund, sowie die KSK, welche alleine vom Arbeitgeber gezahlt werden.

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