8 Tipps zur Vermietung privater Immobilien

Anstatt das Wohneigentum dauerhaft zu vermieten, können Haus- oder Wohnungsbesitzer ihr Eigentum auch als Ferienhaus oder -wohnung vermieten und so eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Laut Auskünften des Deutschen Touristenverbandes, erfolgt jede fünfte Übernachtungsbuchung in einer Ferienwohnung oder in einem Privatzimmer. Wer Zeit und Platz hat, um private Unterkünfte anzubieten, sollte jedoch einige Dinge beachten.

Behördengänge, Steuern und Versicherungen dürfen nicht vergessen werden

Seit einigen Jahren ist keine gaststättenrechtliche Erlaubnis mehr nötig, um Übernachtungsgäste zu bewirten. Dennoch sind nach wie vor einige Behördengänge notwendig, wenn ein Privatvermieter seine Wohnung oder sein Haus an Feriengäste vermieten möchte. Vor der Vermietung muss zunächst einmal das Bauamt informiert werden. Für Ferienwohnungen und Privatzimmer müssen einige bauliche Vorschriften eingehalten werden. Diese umfassen zum einen Vorgaben zur Mindestgröße einer Wohnung oder eines Zimmers, zum anderen aber auch Schall- und Brandschutz, Fluchtwege und Statik des Gebäudes. Darüber hinaus muss beim Gewerbeamt ein Gewerbe beantragt werden. Auch Lohn- oder Einkommenssteuer und eventuell auch Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Einige Versicherungen sollten aus Sicherheitsgründen abgeschlossen werden. Dazu gehört beispielsweise auch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Was in Bezug auf Beherbergungsverträge, Stornierungen und Pflichten des Vermieters zu beachten ist

Jeder Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Privatzimmers sollte mit seinen Gästen einen Beherbergungsvertrag abschließen. Dieser Vertrag enthält alle Konditionen, die für die Dauer der Vermietung vereinbart werden und ist sowohl für Mieter, als auch Vermieter ein wichtiger Schutz. Auch Buchungs- und Stornierungsbedingungen sollten in diesem Vertrag festgehalten werden. Jeder Vermieter einer Ferienwohnung hat darüber hinaus gewisse Pflichten seinem Mieter gegenüber zu erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht, für eine Ersatzunterkunft zu sorgen, wenn der Mieter die Wohnung aufgrund einer Doppelbelegung nicht beziehen kann. Auch bezüglich der Preisangaben besteht für den Vermieter die Pflicht, alle Preise und Kosten für den Mieter verständlich aufzuführen. Viele Urlauber mögen und bevorzugen Privatunterkünfte für ihre Ferien. Für Haus- oder Wohnungsbesitzer kann die Vermietung als Ferienunterkunft eine lukrative Nebeneinnahme bedeuten. Jedoch sollte neben den geeigneten Räumlichkeiten auch genügen Zeit vorhanden sein und einige Dinge beachtet werden, damit die Vermietung des potentiellen Feriendomizils sowohl für den Vermieter, als auch für die Feriengäste zum Erfolg wird.

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